Medieninformationen 2021
[061/2021 - 09.12.2021]
Landesdirektion Sachsen startet Online-Konsultation zur Königsbrücker Straße in Dresden
Ab 17. Dezember 2021 haben die bisher am Planfeststellungsverfahren zum Neubau des südlichen Teils der Königsbrücker Straße Beteiligten Gelegenheit, ihre Positionen im Rahmen einer Online-Konsultation einzubringen. Damit beginnt für das Planfeststellungsverfahren in eine neue Etappe.
„Für die Landesdirektion ist die Online-Konsultation eine Premiere. Die Corona-Pandemie kann uns fortan keinen Strich mehr durch die Rechnung machen, wenn wir im Sinne eines zügigen Verfahrensfortgangs den Austausch von Positionen auch ohne Präsenz ermöglichen wollen. Konkret der Erteilung des Baurechtes für die Erneuerung des südlichen Teils der Königsbrücker Straße kommen wir damit einen großen Schritt näher. Und im Interesse des Verfahrensfortgangs werden wir die Online-Konsultation auch künftig nutzen“, verweist Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, auf den im Baurechtsverfahren inzwischen erreichten Fortschritt.
Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren und schließt grundsätzlich das Anhörungsverfahren ab. Ein Erörterungstermin hat sich in der aktuellen Coronalage trotz mehrerer Anläufe als nicht durchführbar erwiesen. Die Landesdirektion hat sich deshalb entschlossen, die mit dem Planungssicherstellungsgesetz durch den Bundestag 2020 neu geschaffenen Möglichkeit eines internetbasierten Austauschs von Stellungnahmen innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zu nutzen. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht. Die Teilnahmeberechtigten bzw. ihre benannten Vertreter haben dann Gelegenheit, sich zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalten zu äußern. Details zum konkreten Ablauf werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.
Der Online-Konsultation ist der Antrag der Landeshauptstadt Dresden zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der LDS im Juni 2018 und die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im ersten Quartal 2019 vorausgegangen. Die Stellungnahmen des Vorhabenträgers, der Landeshauptstadt Dresden, zu den im Zuge der Anhörung erhobenen Einwendungen lagen im Herbst 2020 vor. Sie bilden nun gemeinsam mit den Einwendungen die Grundlage für die Durchführung der Online-Konsultation. Die bisher am Verfahren Beteiligten werden bis zum 28. Januar 2022 Gelegenheit haben, sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation zu beteiligen.
Danach wird die Landesdirektion Sachsen die Online-Konsultation auswerten, die Positionen der Beteiligten rechtlich prüfen und letztlich eine Abwägungsentscheidung treffen.
„Für die Landesdirektion ist die Online-Konsultation eine Premiere. Die Corona-Pandemie kann uns fortan keinen Strich mehr durch die Rechnung machen, wenn wir im Sinne eines zügigen Verfahrensfortgangs den Austausch von Positionen auch ohne Präsenz ermöglichen wollen. Konkret der Erteilung des Baurechtes für die Erneuerung des südlichen Teils der Königsbrücker Straße kommen wir damit einen großen Schritt näher. Und im Interesse des Verfahrensfortgangs werden wir die Online-Konsultation auch künftig nutzen“, verweist Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, auf den im Baurechtsverfahren inzwischen erreichten Fortschritt.
Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren und schließt grundsätzlich das Anhörungsverfahren ab. Ein Erörterungstermin hat sich in der aktuellen Coronalage trotz mehrerer Anläufe als nicht durchführbar erwiesen. Die Landesdirektion hat sich deshalb entschlossen, die mit dem Planungssicherstellungsgesetz durch den Bundestag 2020 neu geschaffenen Möglichkeit eines internetbasierten Austauschs von Stellungnahmen innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zu nutzen. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht. Die Teilnahmeberechtigten bzw. ihre benannten Vertreter haben dann Gelegenheit, sich zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalten zu äußern. Details zum konkreten Ablauf werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.
Der Online-Konsultation ist der Antrag der Landeshauptstadt Dresden zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der LDS im Juni 2018 und die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im ersten Quartal 2019 vorausgegangen. Die Stellungnahmen des Vorhabenträgers, der Landeshauptstadt Dresden, zu den im Zuge der Anhörung erhobenen Einwendungen lagen im Herbst 2020 vor. Sie bilden nun gemeinsam mit den Einwendungen die Grundlage für die Durchführung der Online-Konsultation. Die bisher am Verfahren Beteiligten werden bis zum 28. Januar 2022 Gelegenheit haben, sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation zu beteiligen.
Danach wird die Landesdirektion Sachsen die Online-Konsultation auswerten, die Positionen der Beteiligten rechtlich prüfen und letztlich eine Abwägungsentscheidung treffen.