Medieninformationen 2021
[035/2021 - 29.06.2021]
Frischekur für Dresdner Traditionsstadion
Landesdirektion Sachsen genehmigt Fördermittel in Höhe von knapp 770.000 Euro im Rahmen der Umgestaltung des Heinz-Steyer-Stadions
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat der Landeshauptstadt Dresden Fördermittel in Höhe von ca. 770.000 Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit dem geplanten Um- und Ausbau des Heinz-Steyer-Stadions zu einer multifunktionalen Sport- und Veranstaltungsstätte bewilligt.
„Das Stadion im Sportpark Ostra ist derzeit in einem baulich schlechten Zustand und kann deshalb nur eingeschränkt genutzt werden. Umso mehr freut es mich, dass die geschichtsträchtige Dresdner Sportstätte auch mit Hilfe der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung eine Generalüberholung erhalten kann“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Der Um- und Ausbau des Heinz-Steyer-Stadions im Dresdner Stadtteil Friedrichstadt soll zukünftig ein vielfältiges, modernes Sport- und Veranstaltungsangebot ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollen unter anderem auch die als „Steintribüne“ bekannte Südtribüne sowie die Stehplatzbereiche der Ost- und Westkurve erneuert werden.
Die von der Landesdirektion Sachsen genehmigten Fördermittel werden für die fachgerechte Entsorgung von kontaminiertem Bauschutt im Rahmen der Stadionumgestaltung zur Verfügung gestellt: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet rund um die Sportstätte im Zuge der Beräumung der Dresdner Innenstadt mit Trümmerschutt aufgeschüttet. Es wurden vor allem Bauschutt, Straßenaufbruch, Siedlungsabfälle und zum Teil sogar Hausmüll abgelagert. Derartige Materialien wurden später auch zur Aufhöhung der Stadionwälle verwendet. Der während der Erdarbeiten an der Tribüne und an den Kurven entstehende Bodenaushub ist auf Grund der Schadstoffgehalte daher teilweise für einen Wiedereinbau auf dem Areal nicht geeignet und muss fachgerecht entsorgt werden.
Die Gesamtkosten für die Entsorgung des nicht wiederverwendbaren Bodenaushubs sind mit ca. 960.000 Euro angesetzt. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Inwertsetzung von belasteten Flächen“ werden für 80 Prozent dieser Kosten Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Die verbleibenden 20 Prozent trägt die Landeshauptstadt Dresden.
„Das Stadion im Sportpark Ostra ist derzeit in einem baulich schlechten Zustand und kann deshalb nur eingeschränkt genutzt werden. Umso mehr freut es mich, dass die geschichtsträchtige Dresdner Sportstätte auch mit Hilfe der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung eine Generalüberholung erhalten kann“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Der Um- und Ausbau des Heinz-Steyer-Stadions im Dresdner Stadtteil Friedrichstadt soll zukünftig ein vielfältiges, modernes Sport- und Veranstaltungsangebot ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollen unter anderem auch die als „Steintribüne“ bekannte Südtribüne sowie die Stehplatzbereiche der Ost- und Westkurve erneuert werden.
Die von der Landesdirektion Sachsen genehmigten Fördermittel werden für die fachgerechte Entsorgung von kontaminiertem Bauschutt im Rahmen der Stadionumgestaltung zur Verfügung gestellt: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet rund um die Sportstätte im Zuge der Beräumung der Dresdner Innenstadt mit Trümmerschutt aufgeschüttet. Es wurden vor allem Bauschutt, Straßenaufbruch, Siedlungsabfälle und zum Teil sogar Hausmüll abgelagert. Derartige Materialien wurden später auch zur Aufhöhung der Stadionwälle verwendet. Der während der Erdarbeiten an der Tribüne und an den Kurven entstehende Bodenaushub ist auf Grund der Schadstoffgehalte daher teilweise für einen Wiedereinbau auf dem Areal nicht geeignet und muss fachgerecht entsorgt werden.
Die Gesamtkosten für die Entsorgung des nicht wiederverwendbaren Bodenaushubs sind mit ca. 960.000 Euro angesetzt. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Inwertsetzung von belasteten Flächen“ werden für 80 Prozent dieser Kosten Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Die verbleibenden 20 Prozent trägt die Landeshauptstadt Dresden.