Medieninformationen 2021
[011/2021 - 12.02.2021]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen für 2021 und 2022
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 11. Februar 2021 den vom Kreistag beschlossenen Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen für die Jahre 2021 und 2022 bestätigt. Das Gesamtvolumen beträgt 492,8 Mio. Euro in 2021 und 479,3 Mio. Euro in 2022.
Der Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen ist sowohl für 2021 als auch für 2022 ausgeglichen. Dies gilt nach aktuellem Stand auch für den Finanzplanungszeitraum bis 2025. Am Ende dieses Zeitraumes werden die liquiden Mittel überwiegend aufgebraucht sein. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum bis 2025 kann allerdings sichergestellt werden.
Der Landkreis benötigt in beiden Jahren des Doppelhaushalts keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen. Es ist vorgesehen, daran anschließend bis 2025 Kredite in Höhe von 16 Mio. Euro aufzunehmen. Die damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der geplanten Kreditaufnahmen genehmigte die Landesdirektion Sachsen auf Grund der noch bestätigten dauerhaften Leistungsfähigkeit bis 2025 ebenfalls.
Der finanzielle Handlungsspielraum aus den Vorjahren, der neben einer günstigen Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen vor allem das Ergebnis der bisherigen Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises war, wird zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht mehr vorhanden sein. Die Landesdirektion erwartet vor diesem Hintergrund, dass der Landkreis auch künftig eine solide Haushaltpolitik betreibt, die ein langfristig tragfähiges Fundament für eine landkreiseigene Haushaltswirtschaft sichert.
Der Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen ist sowohl für 2021 als auch für 2022 ausgeglichen. Dies gilt nach aktuellem Stand auch für den Finanzplanungszeitraum bis 2025. Am Ende dieses Zeitraumes werden die liquiden Mittel überwiegend aufgebraucht sein. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum bis 2025 kann allerdings sichergestellt werden.
Der Landkreis benötigt in beiden Jahren des Doppelhaushalts keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen. Es ist vorgesehen, daran anschließend bis 2025 Kredite in Höhe von 16 Mio. Euro aufzunehmen. Die damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der geplanten Kreditaufnahmen genehmigte die Landesdirektion Sachsen auf Grund der noch bestätigten dauerhaften Leistungsfähigkeit bis 2025 ebenfalls.
Der finanzielle Handlungsspielraum aus den Vorjahren, der neben einer günstigen Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen vor allem das Ergebnis der bisherigen Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises war, wird zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht mehr vorhanden sein. Die Landesdirektion erwartet vor diesem Hintergrund, dass der Landkreis auch künftig eine solide Haushaltpolitik betreibt, die ein langfristig tragfähiges Fundament für eine landkreiseigene Haushaltswirtschaft sichert.