Medieninformationen 2021
[001/2021 - 11.01.2021]
Vorbereitungen für die Sanierung der Landebahn Nord am Flughafen Leipzig/Halle
Landesdirektion erteilt Genehmigung für eine Baustelleneinrichtungsfläche im Norden des Flughafens Leipzig/Halle
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat mit Antrag vom 19. November 2020 die Zulassung einer Baustelleneinrichtungsfläche mit Nebenanlagen im nordöstlichen Bereich des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle beantragt. Ziel ist die Vorbereitung von Baumaßnahmen zur Sanierung der Start- und Landebahn Nord. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt, die Sanierung im Laufe des Jahres 2021 durchzuführen.
Mit Bescheid vom 5. Januar 2021 hat die Landesdirektion Sachsen folgende Maßnahmen gestattet:
Bei den genehmigten Tätigkeiten handelt es sich um sonstige Vorarbeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz. Die Arbeiten finden ausschließlich auf dem Gelände des Flughafens statt.
Die Sanierung der Start- und Landebahn Nord führt zu keinen Kapazitätsänderungen des Flughafens und steht in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Vorfeldes 4.
Mit Bescheid vom 5. Januar 2021 hat die Landesdirektion Sachsen folgende Maßnahmen gestattet:
- die Herstellung von zwei Überfahrten von der Towerstraße zur Zaunstraße,
- die Herstellung einer 0,60 Hektar großen Fläche als Übergang zwischen der Zaunstraße und der Baustelleneinrichtungsfläche,
- die temporäre, bis zum 30. April 2021 befristete Herstellung einer Bereitstellungsfläche für die Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche,
- die Herstellung von Schotterflächen zur Lagerung der Zuschlagsstoffe auf einer Fläche von 5,4 Hektar.
Bei den genehmigten Tätigkeiten handelt es sich um sonstige Vorarbeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz. Die Arbeiten finden ausschließlich auf dem Gelände des Flughafens statt.
Die Sanierung der Start- und Landebahn Nord führt zu keinen Kapazitätsänderungen des Flughafens und steht in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Vorfeldes 4.