Medieninformationen 2020
[071/2020 - 08.10.2020]
Bürgermeinungen zum Ausbau am Flughafen Leipzig/Halle sind gefragt
Landesdirektion Sachsen legt Antragsunterlagen in siebzehn Gemeinden öffentlich aus
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragte am 12. August 2020 bei der Landesdirektion Sachsen die Genehmigung für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusätzlicher Rollwege, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwässerungsanlagen, die Ausweisung von Hochbauflächen sowie temporärer Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenablagerung.
Die Landesdirektion Sachsen legt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - dem Planfeststellungsverfahren - die Antragsunterlagen mit den Einzelheiten der Planung ab dem 16. November 2020 für einen Monat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegung erfolgt in siebzehn Städten und Gemeinden. Im Freistaat Sachsen sind dies Schkeuditz, Leipzig, Wiedemar, Delitzsch, Rackwitz, Krostitz, Taucha, Jesewitz, Eilenburg und Thallwitz. In Sachsen-Anhalt werden die Unterlagen in Kabelsketal, Schkopau, Halle, Merseburg, Bad Lauchstädt, Landsberg und in Sandersdorf-Brehna ausgelegt.
Darüber hinaus werden die Unterlagen ab dem 16. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Diese finden sich im Bekanntmachungsportal, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, bis einschließlich 15. Februar 2021 Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Vorhaben vorzubringen. Die Auslegungskommunen und die Landesdirektion Sachsen nehmen diese entgegen.
Über die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen wird in den Kommunen - beginnend ab dieser Woche - jeweils mittels ortsüblicher Bekanntmachung in den dortigen Amtsblättern bzw. Aushängen informiert.
Die Landesdirektion Sachsen legt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - dem Planfeststellungsverfahren - die Antragsunterlagen mit den Einzelheiten der Planung ab dem 16. November 2020 für einen Monat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegung erfolgt in siebzehn Städten und Gemeinden. Im Freistaat Sachsen sind dies Schkeuditz, Leipzig, Wiedemar, Delitzsch, Rackwitz, Krostitz, Taucha, Jesewitz, Eilenburg und Thallwitz. In Sachsen-Anhalt werden die Unterlagen in Kabelsketal, Schkopau, Halle, Merseburg, Bad Lauchstädt, Landsberg und in Sandersdorf-Brehna ausgelegt.
Darüber hinaus werden die Unterlagen ab dem 16. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Diese finden sich im Bekanntmachungsportal, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, bis einschließlich 15. Februar 2021 Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Vorhaben vorzubringen. Die Auslegungskommunen und die Landesdirektion Sachsen nehmen diese entgegen.
Über die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen wird in den Kommunen - beginnend ab dieser Woche - jeweils mittels ortsüblicher Bekanntmachung in den dortigen Amtsblättern bzw. Aushängen informiert.