Medieninformationen 2020
[070/2020 - 08.10.2020]
Grünes Licht für Sesselbahn am Fichtelberg
Landesdirektion Sachsen erteilt Genehmigung für 6er-Sesselbahn an der Himmelsleiter
Die Landesdirektion Sachsen hat der Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal GmbH mittels Planfeststellungsbeschluss den Bau einer 6er-Sesselbahn genehmigt. Diese dient als Ersatz für den bestehenden Schlepplift an der Himmelsleiter am Fichtelberg.
„Ich freue mich sehr, dass mein Haus nun endlich die Genehmigung für die 6er-Sesselbahn erteilen konnte.“ zeigt sich Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, mit dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zufrieden. „Oberwiesenthal wird eine hochmoderne Anlage erhalten, die nicht nur für Wintersportler attraktiv ist. Mit der ganzjährigen Nutzung eröffnen sich viele neue Möglichkeiten für den Tourismus – ein gutes Signal für die ganze Region.“
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden im Wesentlichen der Neubau der 6er-Sesselbahn mit Berg- und Talstation, die Erweiterung der Skipisten 9 und 10 sowie die Errichtung von Beschneiungsanlagen im Bereich der Piste 10 genehmigt. Das Wasser hierfür wird das neue Speicherbecken östlich der Vierenstraße zur Verfügung stellen.
Die Sesselbahn wird in einer dafür seit vielen Jahren freigehaltenen Waldschneise errichtet. Der Ausgleich der mit dem Bau dennoch verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt mittels einer Reihe von Maßnahmen. So werden die Gebäude entlang der ehemaligen Rennrodelbahn sowie der alte Schlepplift zurückgebaut. Die Bauflächen werden entsiegelt. Die Rennrodelbahn selbst wird teilweise zurückgebaut. Als weitere Ausgleichsmaßnahme ist die Nutzungsaufgabe der Skipisten 6 und 7 vorgesehen. Des Weiteren wird bei Gelenau und bei Hammerunterwiesenthal Wald aufgeforstet und am Fichtelberg werden Moore renaturiert.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzvereinigungen und Einwendern zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden.
Anlage: Übersichtslageplan
„Ich freue mich sehr, dass mein Haus nun endlich die Genehmigung für die 6er-Sesselbahn erteilen konnte.“ zeigt sich Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, mit dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zufrieden. „Oberwiesenthal wird eine hochmoderne Anlage erhalten, die nicht nur für Wintersportler attraktiv ist. Mit der ganzjährigen Nutzung eröffnen sich viele neue Möglichkeiten für den Tourismus – ein gutes Signal für die ganze Region.“
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden im Wesentlichen der Neubau der 6er-Sesselbahn mit Berg- und Talstation, die Erweiterung der Skipisten 9 und 10 sowie die Errichtung von Beschneiungsanlagen im Bereich der Piste 10 genehmigt. Das Wasser hierfür wird das neue Speicherbecken östlich der Vierenstraße zur Verfügung stellen.
Die Sesselbahn wird in einer dafür seit vielen Jahren freigehaltenen Waldschneise errichtet. Der Ausgleich der mit dem Bau dennoch verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt mittels einer Reihe von Maßnahmen. So werden die Gebäude entlang der ehemaligen Rennrodelbahn sowie der alte Schlepplift zurückgebaut. Die Bauflächen werden entsiegelt. Die Rennrodelbahn selbst wird teilweise zurückgebaut. Als weitere Ausgleichsmaßnahme ist die Nutzungsaufgabe der Skipisten 6 und 7 vorgesehen. Des Weiteren wird bei Gelenau und bei Hammerunterwiesenthal Wald aufgeforstet und am Fichtelberg werden Moore renaturiert.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzvereinigungen und Einwendern zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden.
Anlage: Übersichtslageplan