Medieninformationen 2009 [LDD]
[57/2009 - 30.07.2009]
Erlösung vom Durchgangsverkehr für Großenhain ist amtlich
Landesdirektion Dresden genehmigt Trasse für zweiten Bauabschnitt der B 98-Ortsumfahrung für die Röderstadt
Die Landesdirektion Dresden hat das Planfeststellungsverfahren für den zweiten und letzten Bauabschnitt der Bundesstraße B 98 neu, Ortsumgehung Großenhain, abgeschlossen. Damit besteht für das im Auftrag des Bundes vom Straßenbauamt Meißen - Dresden betriebene Straßenausbauvorhaben mit einer Gesamtlänge von etwa 5,2 Kilometern Baurecht. Die Bundesstraße B 98 neu ist im Fernstraßenausbaugesetz als vordringlicher Bedarf eingeordnet.
Gegenwärtig verläuft die B 98 direkt durch Großenhain, wo sie auch die B 101 kreuzt. Der Stadtkern von Großenhain ist den damit verbundenen hohen Verkehrsbelastungen von seiner Kapazität her bereits heute nicht mehr gewachsen. Auch werden die gegenwärtige Linienführung und Querschnittsgestaltung der B 98 den Anforderungen an eine sichere Ortsdurchfahrt - insbesondere für den Schwerlastverkehr - nicht gerecht. Immer wiederkehrende Verkehrsstaus auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten und eine insgesamt eingeschränkte Sicherheit des Verkehrs sind die Folge. Neben einer deutlichen Einschränkung der Verkehrsqualität ist mit der geschilderten Situation eine erhebliche Lärm- und Abgasbelastung des Stadtzentrums verbunden.
Der nunmehr genehmigte Ausbauabschnitt der B 98 neu beginnt nördlich von Großenhain an der B 101, wo er an den bereits realisierten ersten Bauabschnitt der Ortsumgehung Großenhain anknüpft. Von dort wird die zweispurige und im Regelquerschnitt 11 Meter breite Neubautrasse entlang der südlichen Grenze des früheren Militärgeländes und nunmehrigen Bebauungsplangebietes „Industriegebiet Flugplatz Großenhain“ nach Osten geführt. Das geplante Industriegebiet wird unmittelbar an die B 98 neu angebunden. In ihrem weiteren Verlauf - entlang des Flugplatzgeländes - wird die B 98 neu nahe der Eisenbahntrasse Dresden – Cottbus und parallel zu dieser geführt. Nördlich der Ortslage Folbern rückt die Neubautrasse von der Bahnlinie ab. Die Kreisstraße K 8510 und die Eisenbahntrasse Dresden – Cottbus werden jeweils mit einer Straßenüberführung gequert. Östlich von Folbern wird die Staatsstraße S 91 mit einer Einmündung und einem ca. 150 m langen Zubringer (S 91 neu) zum vorhandenen Kreisverkehrsplatz B 98/S 91 an die Neubautrasse angebunden. Östlich des genannten Kreisverkehrsplatzes wird die Neubautrasse wieder an die vorhandene B 98 angeschlossen.
Die Ortsumgehung Großenhain im Zuge der B 98 neu kann sowohl den gegenwärtigen als auch den prognostizierten Verkehr in der erforderlichen Qualität aufnehmen. Damit ist die dringend erforderliche Entlastung des Großenhainer Stadtzentrums wie auch der Ortslage Folbern vom Durchgangsverkehr gesichert. Chronische Verkehrsengpässe werden beseitigt, Lärm- und Schadstoffemissionen für zahlreiche Anlieger im Innenstadtbereich verringert und die Verkehrssicherheit erhöht. Für das Großenhainer Stadtzentrum ergeben sich neben einer erheblichen Verkehrsberuhigung neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Planfeststellung für den zweiten Bauabschnitt der Ortsumgehung Großenhain ist eine gründliche Prüfung mehrerer anderer Varianten der Trassenführung vorausgegangen. In der Trassenabwägung kam dem Erreichen der Planungsziele – insbesondere der Bewältigung des Verkehrsaufkommens -, dem bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung vor Verkehrslärm sowie den Belangen des Naturschutzes eine bestimmende Bedeutung zu.
Dennoch geht auch die genehmigte Lösung mit Belastungen für Anwohner und Umwelt einher. Deshalb wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen festgelegt, der diese Belastungen minimieren oder ausgleichen soll. So ist zum Schutz vor Lärm im Bereich des Wohngebietes Bornweg in Großenhain eine Lärmschutzwand zu errichten. Für den Ausgleich der mit dem Ausbauvorhaben verbundenen negativen Umweltauswirkungen hat der Vorhabensträger einen landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeitet, der Schutzmaßnahmen für einzelne gefährdete geschützte Biotope, Entsiegelungsmaßnahmen, Aufforstungen und sonstige Gehölzpflanzungen vorsieht.
Das Planfeststellungsverfahren umfasste auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. In deren Ergebnis konnte festgestellt werden, dass mit dem Vorhaben B 98, Ortsumgehung Großenhain, 2. Bauabschnitt – auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten – keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele von „Natura 2000“-Gebieten, insbesondere des FFH-Gebietes „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ sowie des Vogelschutzgebietes „Mittleres Rödertal“ zu erwarten sind.
Der festgestellte Plan zum zweiten Bauabschnitt der Ortsumgehung Großenhain wird demnächst in der Stadt Großenhain sowie den Gemeinden Lampertswalde und Wildenhain für zwei Wochen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und die Lokalitäten werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.