Medieninformationen 2020
[038/2020 - 10.06.2020]
In Aufnahmeeinrichtung am Dresdner Hammerweg ziehen erstmals Asylsuchende ein
Die Landesdirektion Sachsen nutzt seit heute erstmals Teile der Liegenschaft am Dresdner Hammerweg für die Unterbringung von Asylbewerbern. Es stehen in einem Teil der Gebäude insgesamt 50 Plätze zur Verfügung.
Das Objekt wurde als Aufnahmeeinrichtung für insgesamt 700 Asylbewerber errichtet und Anfang 2017 fertiggestellt, jedoch für diesen Zweck bisher nicht genutzt.
Seit dem Strafprozess gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen „Gruppe Freital“ in den Jahren 2017 und 2018 werden Teile des Objektes als Gerichtssaal mit besonderen Sicherheitsanforderungen für entsprechende Verfahren durch das Oberlandesgericht Dresden genutzt. Diese Nutzung wird – gesondert abgegrenzt – parallel zur Nutzung für die Asylbewerberunterbringung fortgeführt.
Die Unterkunft am Hammerweg wird als Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung an der Hamburger Straße 19 in Dresden von dem dortigen Betreiber mit betreut. Die 50 Plätze dienen dem Ausgleich von längerfristigen, baubedingten Kapazitätsbeschränkungen im Objekt Hamburger Straße.
In der Außenstelle Hammerweg sollen insbesondere Menschen untergebracht werden, die aufgrund ihrer körperlichen oder seelischen Konstitution im Falle einer Ansteckung mit Covid-19 ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes tragen. Damit wird sichergestellt, dass diese vulnerable Gruppe noch besser vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden kann.
Gegenwärtig verfügt der Freistaat Sachsen am Standort Dresden über Unterbringungseinrichtungen an der Hamburger Straße 19 (587 Plätze + 50 Plätze Außenstelle Hammerweg) und der Bremer Straße 25 (500 Plätze). Des Weiteren wird an der Stauffenbergallee 2 eine Unterkunft für 500 Personen als Reserve vorgehalten.
Unabhängig von der Inbetriebnahme der Außenstelle am Hammerweg bereitet die Landesdirektion Sachsen weiterhin die Inbetriebnahme der Wohncontaineranlage an der Stauffenbergallee 2 vor. Diese Unterkunft soll ab Jahresbeginn 2021 die Aufnahmeeinrichtung an der Bremer Straße ersetzen, für die dann kein Baurecht mehr besteht.
Das Objekt wurde als Aufnahmeeinrichtung für insgesamt 700 Asylbewerber errichtet und Anfang 2017 fertiggestellt, jedoch für diesen Zweck bisher nicht genutzt.
Seit dem Strafprozess gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen „Gruppe Freital“ in den Jahren 2017 und 2018 werden Teile des Objektes als Gerichtssaal mit besonderen Sicherheitsanforderungen für entsprechende Verfahren durch das Oberlandesgericht Dresden genutzt. Diese Nutzung wird – gesondert abgegrenzt – parallel zur Nutzung für die Asylbewerberunterbringung fortgeführt.
Die Unterkunft am Hammerweg wird als Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung an der Hamburger Straße 19 in Dresden von dem dortigen Betreiber mit betreut. Die 50 Plätze dienen dem Ausgleich von längerfristigen, baubedingten Kapazitätsbeschränkungen im Objekt Hamburger Straße.
In der Außenstelle Hammerweg sollen insbesondere Menschen untergebracht werden, die aufgrund ihrer körperlichen oder seelischen Konstitution im Falle einer Ansteckung mit Covid-19 ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes tragen. Damit wird sichergestellt, dass diese vulnerable Gruppe noch besser vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden kann.
Gegenwärtig verfügt der Freistaat Sachsen am Standort Dresden über Unterbringungseinrichtungen an der Hamburger Straße 19 (587 Plätze + 50 Plätze Außenstelle Hammerweg) und der Bremer Straße 25 (500 Plätze). Des Weiteren wird an der Stauffenbergallee 2 eine Unterkunft für 500 Personen als Reserve vorgehalten.
Unabhängig von der Inbetriebnahme der Außenstelle am Hammerweg bereitet die Landesdirektion Sachsen weiterhin die Inbetriebnahme der Wohncontaineranlage an der Stauffenbergallee 2 vor. Diese Unterkunft soll ab Jahresbeginn 2021 die Aufnahmeeinrichtung an der Bremer Straße ersetzen, für die dann kein Baurecht mehr besteht.