Medieninformationen 2020
[019/2020 - 23.03.2020]
Positiver Test auf Corona in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Sachsen
Gesundheitsamt verfügt Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp für Aufnahmeeinrichtung in der Leipziger Max-Liebermann-Straße
Seit Samstag, den 21. März 2020, liegt für zwei Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Straße 19 ein positiver COVID19-Testbefund vor. Dabei handelt sich um zwei junge Männer, die wie alle neu angekommenen Asylbewerber in Sachsen obligatorisch auf COVID19 getestet wurden.
Beide jungen Männer befanden sich als Neuankömmlinge bereits im Isolationsbereich der Aufnahmeeinrichtung, um das Risiko einer Übertragung der Infektion von Beginn des Aufenthaltes an – und damit bereits vor einer gegebenenfalls positiven Testung – zu minimieren. So wird in allen Aufnahmeeinrichtungen Sachsens mit allen neu ankommenden Asylbewerbern verfahren.
Das Gesundheitsamt in Leipzig hat darüber hinaus aus gegebenem Anlass folgende Festlegungen für die Einrichtung getroffen:
Das betreffende Gebäude wurde nach Bekanntwerden der Testergebnisse geschlossen und vollständig unter Quarantäne gestellt. Weitere Bewohner des Gebäudes, die mit den beiden positiv getesteten Personen in direktem Kontakt waren, wurden dort ebenfalls isoliert und in Quarantäne genommen. Für alle weiteren Bewohner des Isolationsbereiches, die mit den Infizierten in Kontakt gekommen sind, hat das Gesundheitsamt Gesundheitsbeobachtung und die Reduktion sozialer Kontakte angeordnet.
Für die Mitarbeiter des Betreibers, die Kontakt mit den Infizierten hatten, ist häusliche Quarantäne angeordnet.
Der Isolationsbereich darf nicht verlassen werden, der Zugang ist nur noch mit persönlicher Schutzausrüstung gestattet. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 3. April 2020 aufrechtzuerhalten.
Gleichzeitig ist für die gesamte Aufnahmeeinrichtung Max- Liebermann- Straße Leipzig ein Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp ausgesprochen worden.
Beide jungen Männer befanden sich als Neuankömmlinge bereits im Isolationsbereich der Aufnahmeeinrichtung, um das Risiko einer Übertragung der Infektion von Beginn des Aufenthaltes an – und damit bereits vor einer gegebenenfalls positiven Testung – zu minimieren. So wird in allen Aufnahmeeinrichtungen Sachsens mit allen neu ankommenden Asylbewerbern verfahren.
Das Gesundheitsamt in Leipzig hat darüber hinaus aus gegebenem Anlass folgende Festlegungen für die Einrichtung getroffen:
Das betreffende Gebäude wurde nach Bekanntwerden der Testergebnisse geschlossen und vollständig unter Quarantäne gestellt. Weitere Bewohner des Gebäudes, die mit den beiden positiv getesteten Personen in direktem Kontakt waren, wurden dort ebenfalls isoliert und in Quarantäne genommen. Für alle weiteren Bewohner des Isolationsbereiches, die mit den Infizierten in Kontakt gekommen sind, hat das Gesundheitsamt Gesundheitsbeobachtung und die Reduktion sozialer Kontakte angeordnet.
Für die Mitarbeiter des Betreibers, die Kontakt mit den Infizierten hatten, ist häusliche Quarantäne angeordnet.
Der Isolationsbereich darf nicht verlassen werden, der Zugang ist nur noch mit persönlicher Schutzausrüstung gestattet. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 3. April 2020 aufrechtzuerhalten.
Gleichzeitig ist für die gesamte Aufnahmeeinrichtung Max- Liebermann- Straße Leipzig ein Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp ausgesprochen worden.