Medieninformationen 2020
[010/2020 - 10.03.2020]
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für Ausbau der Nossener Straße in Hainichen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Nossener Straße im Zuge der S 34 in Hainichen erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger über Baurecht.
Regina Kraushaar, die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, erklärt dazu: „Mit dem Ausbau der Nossener Straße in Hainichen wird es endlich möglich, die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Das ist ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger.“ Der marode Straßenzustand und das Fehlen eines Gehweges machen einen bestandsnahen Ausbau der Straße auf einer Länge von knapp einem Kilometer notwendig. „Die Lücke zwischen den bereits ausgebauten Abschnitten der Nossener Straße kann nun geschlossen werden“, erklärte Kraushaar weiter.
Im Rahmen des Vorhabens erhält die Nossener Straße eine vollständige Asphaltfahrbahn. Darüber hinaus werden eine funktionstüchtige Entwässerung hergestellt und ein Regenwasserkanal einschließlich eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens entstehen. Die künftige Fahrbahnbreite soll mindestens sechs Meter, die Breite des neuen Gehweges 1,50 Meter betragen.
Die S 34 besitzt eine regionale Verbindungsfunktion und verläuft von der S 201 in Hainichen über Roßwein nach Döbeln und weiter über Großweitzschen bis zur S 36 in Leisnig.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Hainichen ausgelegt und den Einwendern sowie den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Regina Kraushaar, die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, erklärt dazu: „Mit dem Ausbau der Nossener Straße in Hainichen wird es endlich möglich, die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Das ist ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger.“ Der marode Straßenzustand und das Fehlen eines Gehweges machen einen bestandsnahen Ausbau der Straße auf einer Länge von knapp einem Kilometer notwendig. „Die Lücke zwischen den bereits ausgebauten Abschnitten der Nossener Straße kann nun geschlossen werden“, erklärte Kraushaar weiter.
Im Rahmen des Vorhabens erhält die Nossener Straße eine vollständige Asphaltfahrbahn. Darüber hinaus werden eine funktionstüchtige Entwässerung hergestellt und ein Regenwasserkanal einschließlich eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens entstehen. Die künftige Fahrbahnbreite soll mindestens sechs Meter, die Breite des neuen Gehweges 1,50 Meter betragen.
Die S 34 besitzt eine regionale Verbindungsfunktion und verläuft von der S 201 in Hainichen über Roßwein nach Döbeln und weiter über Großweitzschen bis zur S 36 in Leisnig.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Hainichen ausgelegt und den Einwendern sowie den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.