Medieninformationen 2009 [LDD]
[20/2009 - 30.04.2009]
Baurecht für die Erneuerung der Bundesstraße zwischen Riesa und Seerhausen
Landesdirektion Dresden schließt Planfeststellung zum zweiten Abschnitt des Neubaus der B 169 ab
Mit Bescheid vom 30.04.2009 hat die Landesdirektion Dresden gegenüber dem Straßenbauamt Dresden-Meißen als Vorhabensträger den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines knapp fünf Kilometer langen Teilabschnitts der Bundesstraße B 169n erlassen.
Der Beginn dieses zweiten Neubauabschnittes der B169 liegt unmittelbar am Verknüpfungspunkt mit der Bundesstraße B 6 bei Seerhausen. Die Planung sieht den Anschluss an die B 6 in Form eines halben asymmetrischen Kleeblattes vor. Die neue Trasse wird dann mit einer Brücke über die B 6 geführt. Im Anschluss schwenkt die Straße nach Südosten in Richtung der Bahnstrecke Riesa - Chemnitz und quert dabei den Kälbergraben. Von da aus nähert sie sich bis auf zwanzig Meter der Bahnlinie, wo die K 8564 die B 169n sowie die Bahnanlagen mit Hilfe einer Brücke passiert. Die erforderlichen Anpassungen der Kreisstraße erfolgen im Zuge des Neubaus der B 169n.
Die Neubautrasse der B169 schwenkt dann von den Bahnanlagen in Richtung Norden ab, wo sie zum größten Teil über gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte Flächen verläuft. Sie überquert dann den Oelsitzer Weg und schließlich in Dammlage mit einem weiteren Brückenbauwerk die Bahnstrecke. Von da aus zieht sich die Straße mit einer langgestreckten Linkskurve in Richtung der Anschlussstelle B 169/Rostocker Straße in die Ortslage Riesa hinein. Der Verknüpfungspunkt mit der Rostocker Straße ist als teilniveaufreie Anschlussstelle ausgebildet und bereits unter Verkehr.
Die neue B 169 gewährleistet einen leistungsfähigen und verkehrssicheren Anschluss der Region um Riesa an das Autobahnnetz. Von Elbestadt aus fungiert sie als Zubringer zur Autobahn A 14 (Anschlussstelle Döbeln Nord), darüber hinaus als Verbindung zum Raum Döbeln/Chemnitz.
Die gegenwärtig bestehende Straßenverbindung ist nicht in der Lage, die prognostizierten Verkehre gefahrlos abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für den Schwerverkehr in den Ortsdurchfahrten. Neben zähem Verkehrsfluss verursacht der Schwerverkehr auf der bestehenden B 169 Überholdruck nachfolgender PKW und begünstigt damit Gefahrensituationen und Unfälle.
Der nunmehr mögliche Neubau der Straße mit zwei Fahrspuren in jede Richtung wird Verkehrssicherheit und -leichtigkeit erheblich verbessern. Gleichzeitig ersetzt die B 169n innerhalb des planfestgestellten Bauabschnittes Ortsdurchfahrten in Riesa, Oelsitz und Seerhausen. In den Siedlungsgebieten können Lärm- und Schadstoffimmissionen verringert werden. Wo die Trasse näher an Wohnbebauung heranrückt, wird durch passiven Schallschutz die Einhaltung der Lärmgrenzwerte gesichert.
Die gewählte Neubauvariante der B 169 schont die wertvollen Naturräume. Sie liegt beinahe einen halben Kilometer vom FFH-Gebiet „Jahnaniederung“ und dem Vogelschutzgebiet „Linkselbische Bachtäler“ entfernt, so dass keinerlei erhebliche Beeinträchtigung dieser Schutzräume zu befürchten ist.
26 landschaftspflegerische Maßnahmen unterstützen die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Das Spektrum reicht vom Rückbau und der Beräumung versiegelter Flächen über die Anlage von Wiesen– und Flurgehölzflächen, Feldhecken und Baumreihen, die Wiederherstellung einer Teilfläche im FFH-Gebiet „Jahnaniederung“, die Errichtung einer Versickerungsanlage anstelle der Einleitung von Oberflächenwasser in die Jahna bis hin zum Bau von je einer Fischaufstiegsanlage in Döllnitz („Hafen Riesa“) und an der Großen Röder („Niedermühle Rödern“). Die Straßenbrücke über den Kälbergraben wird zudem fischotter-gerecht ausgelegt sein.
Die festgestellte Planung sichert darüber hinaus, dass die unvermeidliche Inanspruchnahme von Wirtschaftsflächen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe und die Nutzung von Ackerland für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Existenzgefährdungen landwirtschaftlicher Betriebe sind durch den Straßenneubau nicht zu befürchten. Ein abgestimmtes Wirtschaftswegekonzept gewährleistet den Zugang zu den bewirtschafteten Kernflächen.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in den Gemeinden Stauchitz, Hirschstein, Zeithain, Ebersbach und bei der Stadt Riesa erfolgen und rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.