Medieninformationen 2020
[003/2020 - 13.01.2020]
Neue Genehmigung für Abfallbehandlungsanlage am Dresdner Heller
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadtreinigung Dresden GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Nutzungserweiterung der Zwischenlagerhalle (Outputlagerhalle) der biologisch-mechanischen Abfallbehandlungsanlage (BMA) Hammerweg erteilt. Darüber hinaus wurde die bestehende Genehmigung zum Betrieb der BMA entfristet.
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Unternehmen berechtigt, die BMA dauerhaft weiter zu betreiben. Zudem darf die bisherige Outputlagerhalle zum Umschlag von maximal 420 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle pro Tag (105.000 Tonnen pro Jahr) und zur Zwischenlagerung von maximal 1.000 Tonnen nicht gefährlichen Abfalls genutzt werden.
Genehmigt wurden auch die Errichtung eines neuen Abgaskamins mit einer Mündungshöhe von 67 Metern und die Erhöhung eines bestehenden Abgaskamins auf gleichfalls 67 Meter. Damit wird die Abluft in höhere Luftschichten abgeleitet, sodass Geruchsbelästigungen minimiert werden. Des Weiteren wurde für die Outputlagerhalle eine neue Abluftbehandlung genehmigt. Um die Emissionen im Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren, muss die Abluft der Lagerhalle zukünftig erfasst und in der thermischen Abluftreinigungsanlage der BMA mitbehandelt werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. Diese stellen sicher, dass die gesetzlichen Regelungen, unter anderem zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz und zum Brandschutz, eingehalten werden.
Sofern die Betreiberin von der Genehmigung Gebrauch macht, muss sie beispielsweise durch Messungen einer amtlich zugelassenen Messstelle die Einhaltung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte nachweisen. Zur Überprüfung der Einhaltung der Geruchsimmissionswerte wurden zudem Geruchsbegehungen im Umfeld der BMA angeordnet. Zur Gewährleistung einer wirksamen Brandbekämpfung hat die Betreiberin ferner einen Gefahrenabwehrplan aufzustellen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird in der Stadtverwaltung Dresden und in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, erfolgen. Der Auslegungszeitraum und die Auslegungsorte werden vorher öffentlich bekanntgemacht. Zudem wird der Genehmigungsbescheid auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung zum Download bereitgestellt.
Auskünfte zum Konzept der zukünftigen Restabfallbehandlung in Dresden erteilt die Landeshauptstadt Dresden.
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Unternehmen berechtigt, die BMA dauerhaft weiter zu betreiben. Zudem darf die bisherige Outputlagerhalle zum Umschlag von maximal 420 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle pro Tag (105.000 Tonnen pro Jahr) und zur Zwischenlagerung von maximal 1.000 Tonnen nicht gefährlichen Abfalls genutzt werden.
Genehmigt wurden auch die Errichtung eines neuen Abgaskamins mit einer Mündungshöhe von 67 Metern und die Erhöhung eines bestehenden Abgaskamins auf gleichfalls 67 Meter. Damit wird die Abluft in höhere Luftschichten abgeleitet, sodass Geruchsbelästigungen minimiert werden. Des Weiteren wurde für die Outputlagerhalle eine neue Abluftbehandlung genehmigt. Um die Emissionen im Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren, muss die Abluft der Lagerhalle zukünftig erfasst und in der thermischen Abluftreinigungsanlage der BMA mitbehandelt werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. Diese stellen sicher, dass die gesetzlichen Regelungen, unter anderem zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz und zum Brandschutz, eingehalten werden.
Sofern die Betreiberin von der Genehmigung Gebrauch macht, muss sie beispielsweise durch Messungen einer amtlich zugelassenen Messstelle die Einhaltung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte nachweisen. Zur Überprüfung der Einhaltung der Geruchsimmissionswerte wurden zudem Geruchsbegehungen im Umfeld der BMA angeordnet. Zur Gewährleistung einer wirksamen Brandbekämpfung hat die Betreiberin ferner einen Gefahrenabwehrplan aufzustellen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird in der Stadtverwaltung Dresden und in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, erfolgen. Der Auslegungszeitraum und die Auslegungsorte werden vorher öffentlich bekanntgemacht. Zudem wird der Genehmigungsbescheid auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung zum Download bereitgestellt.
Auskünfte zum Konzept der zukünftigen Restabfallbehandlung in Dresden erteilt die Landeshauptstadt Dresden.