Medieninformationen 2009 [LDD]
[15/2009 - 22.04.2009]
Landesdirektion Dresden schließt Planfeststellungsverfahren zur Freiberger Straße in Dresden ab
Straßenbahn, Autos und Radfahrer kommen auf begradigter Trasse künftig besser und sicherer voran
Die Landesdirektion Dresden hat das Planfeststellungsverfahren zum Straßenbauvorhaben Freiberger Straße in der Landeshauptstadt Dresden abgeschlossen und der Stadt den Planfeststellungsbescheid zugestellt. Die Vorhabensträgerin hatte die Planfeststellung im Juni des vergangenen Jahres beantragt.
Die Landeshauptstadt beabsichtigt den grundhaften Ausbau der Freiberger Straße zwischen Hertha-Lindner- und Ammonstraße auf einer Länge von insgesamt 474 Metern. Im Zuge der Baumaßnahme sollen die Straßenbahngleise erneuert und eine Begradigung der Gleistrassierung vorgenommen werden. Der Gleisachsabstand wird auf 3 Meter vergrößert, die Tram erhält weitgehend einen separat verlaufenden Gleiskörper. Fahrleitungsanlagen, Bahnstromversorgung und öffentliche Beleuchtung werden dem veränderten Trassenverlauf angepasst. Die auf der Baustrecke liegende Haltestelle „Alfred-Althus-Straße“ wird als Haltestelleninsel in behindertengerechter Form neu errichtet.
Die vorhandenen Straßenquerschnitte werden normgerecht umgestaltet, der Autoverkehr wird durchgängig auf je einer Richtungsfahrbahn neben der Straßenbahn geführt. Radfahrer und Fußgänger erhalten auf der Ausbaustrecke auf beiden Straßenseiten jeweils eigene, voneinander getrennte Verkehrsflächen. Eine gemeinsame Führung erfolgt nur in Höhe einer auf der Strecke liegenden DREWAG-Fernwärmestation. In den Seitenräumen der Straße werden zudem Parkflächen eingeordnet.
Gegenwärtig teilen sich Straßenbahn und Autoverkehr im jetzt neu planfestgestellten Straßenabschnitt zwischen Alfred-Althus- und Maternistraße die gleiche Verkehrsfläche. Der Umbau wird dafür sorgen, dass daraus resultierende gegenseitige Behinderungen der Vergangenheit angehören. Auch die Begradigung des gegenwärtig noch in einem S-förmigen Bogen geführten Gleises in Höhe der Alfred-Althus-Straße wird Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erhöhen und den Gleisverschleiß vermindern. Gleichzeitig entfällt die jetzt noch geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Stundenkilometern für die Straßenbahn. Da das gegenwärtig teilweise im Straßenverlauf noch vorhandene Großpflaster durch Asphalt ersetzt wird, kann die Lärmbelastung an der Straße sinken.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird demnächst bei der Landeshauptstadt Dresden und in der Landesdirektion Dresden erfolgen und rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.