Aufgaben - Stabsstellen und Beauftragte
Geheimschutzbeauftragter
Geheim- und Sabotageschutz für die Landesdirektion und für die Wirtschaft
Der Geheimschutz im Allgemeinen
Nicht nur Privatpersonen oder Unternehmen haben schützenswerte Geheimnisse. Auch der Freistaat Sachsen hat bestimmte Informationen, sogenannte „Verschlusssachen“, die sensibel sind und daher nur einem kleinen Personenkreis zugänglich sein dürfen. Je nach Schutzbedürftigkeit werden sie mit verschiedenen Geheimhaltungsgraden wie z.B. GEHEIM gekennzeichnet. Daraus ergeben sich oft weitere organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen.
Der Geheimschutz hat die Aufgabe, solche empfindlichen Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen – sowohl innerhalb der Landesdirektion wie auch in Unternehmen.
Der Geheimschutz in der Wirtschaft
Der Geheimschutzbeauftragte (GSB) der Landesdirektion Sachsen ist der zentrale Ansprechpartner für alle Geheimschutzfragen, die mit Unternehmen aus der Wirtschaft verbunden sind, einschließlich der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter aus Firmen und Unternehmen, welche Aufträge für Behörden übernommen haben.
Dazu gehört z.B.:
Der Sabotageschutz
Im Freistaat Sachen gibt es Einrichtungen und Dienststellen, die als „sicherheitsempfindliche Stelle“ ausgewiesen wurden. Hier dürfen nur Personen arbeiten, die zuvor auf mögliche Sicherheitsrisiken überprüft wurden („vorbeugender personeller Sabotageschutz“). Dies betrifft auch Beschäftigte von Unternehmen, die als Auftragnehmer in diesen Bereichen tätig sind.
Auch hier unterstützt und berät der Geheimschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen die davon betroffenen Unternehmen und Behörden und koordiniert die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen mit den beteiligten Behörden.
Nicht nur Privatpersonen oder Unternehmen haben schützenswerte Geheimnisse. Auch der Freistaat Sachsen hat bestimmte Informationen, sogenannte „Verschlusssachen“, die sensibel sind und daher nur einem kleinen Personenkreis zugänglich sein dürfen. Je nach Schutzbedürftigkeit werden sie mit verschiedenen Geheimhaltungsgraden wie z.B. GEHEIM gekennzeichnet. Daraus ergeben sich oft weitere organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen.
Der Geheimschutz hat die Aufgabe, solche empfindlichen Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen – sowohl innerhalb der Landesdirektion wie auch in Unternehmen.
Der Geheimschutz in der Wirtschaft
Der Geheimschutzbeauftragte (GSB) der Landesdirektion Sachsen ist der zentrale Ansprechpartner für alle Geheimschutzfragen, die mit Unternehmen aus der Wirtschaft verbunden sind, einschließlich der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter aus Firmen und Unternehmen, welche Aufträge für Behörden übernommen haben.
Dazu gehört z.B.:
- Beratung von Behörden und Kommunen zur Auftragsvergabe an Unternehmen (sofern Geheimschutz betroffen ist),
- Beratung zu Ablauf und Organisation von Sicherheitsüberprüfungen
- Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen von Personen
- Beratung zu technischen Fragen zum Schutz von Verschlusssachen
- Betreuung von Unternehmen, die mit geheimschutzrelevanten Informationen oder Material arbeiten,
- Unterstützung von Personen und Unternehmen im Falle von Geheimnisverrat oder bei Kontakten zu fremden Nachrichtendiensten
- und vieles mehr!
Der Sabotageschutz
Im Freistaat Sachen gibt es Einrichtungen und Dienststellen, die als „sicherheitsempfindliche Stelle“ ausgewiesen wurden. Hier dürfen nur Personen arbeiten, die zuvor auf mögliche Sicherheitsrisiken überprüft wurden („vorbeugender personeller Sabotageschutz“). Dies betrifft auch Beschäftigte von Unternehmen, die als Auftragnehmer in diesen Bereichen tätig sind.
Auch hier unterstützt und berät der Geheimschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen die davon betroffenen Unternehmen und Behörden und koordiniert die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen mit den beteiligten Behörden.