Medieninformationen 2019
[067/2019 - 02.09.2019]
Landesdirektion Sachsen erklärt Wahlergebnis der Stadtratswahlen in Leipzig für gültig
Gemeindewahlausschuss hat Wahlergebnis neu festgestellt
Die Landesdirektion Sachsen hat die Stadtratswahlen der Stadt Leipzig vom 26. Mai 2019 nun für gültig erklärt.
Nach Prüfung der Wahlunterlagen hatte die Landesdirektion Sachsen das festgestellte Wahlergebnis mit Bescheid vom 26. Juli 2019 aufgehoben und die Neufeststellung sowie die erneute öffentliche Bekanntmachung angeordnet.
Daraufhin hat der Gemeindewahlausschuss das Wahlergebnis – unter Berücksichtigung der durch die Landesdirektion Sachsen angezeigten Mängel – neu festgestellt. Zu einer Veränderung bei der Sitzverteilung oder der Reihenfolge der gewählten Stadträte war es nicht gekommen. Geändert werden musste hingegen die Reihenfolge der Ersatzpersonen.
Am 17. August 2019 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt der Stadt Leipzig. Der Stadtrat kann nun seine Arbeit aufnehmen.
Nach Prüfung der Wahlunterlagen hatte die Landesdirektion Sachsen das festgestellte Wahlergebnis mit Bescheid vom 26. Juli 2019 aufgehoben und die Neufeststellung sowie die erneute öffentliche Bekanntmachung angeordnet.
Daraufhin hat der Gemeindewahlausschuss das Wahlergebnis – unter Berücksichtigung der durch die Landesdirektion Sachsen angezeigten Mängel – neu festgestellt. Zu einer Veränderung bei der Sitzverteilung oder der Reihenfolge der gewählten Stadträte war es nicht gekommen. Geändert werden musste hingegen die Reihenfolge der Ersatzpersonen.
Am 17. August 2019 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt der Stadt Leipzig. Der Stadtrat kann nun seine Arbeit aufnehmen.