Medieninformationen 2019
[015/2019 - 18.02.2019]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Doppelhaushalt 2019/2020 des Landkreises Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 12. Dezember 2018 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 bestätigt.
Der Haushaltsplan 2019 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 422 Millionen Euro - im Jahr 2020 sind es 419 Millionen Euro. Investive Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 8,6 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Des Weiteren ist ein Um- und Erweiterungsbau für die Robinienhofschule Borna mit einem Investitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro geplant.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind investive Auszahlungen in Höhe von rund 11 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon fließt der Großteil in den Straßenbau. In beiden Haushaltsjahren sind keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Baumaßnahmen sowie für den Erwerb von Sachanlagevermögen vorgesehen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,69 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2018. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Leipzig erreicht in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt.
Im Ergebnishaushalt gelingt dies dem Landkreis Leipzig jedoch nur durch eine Verrechnung des Gesamtfehlbetrages aus Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen mit dem Basiskapital. Dies ist haushaltsrechtlich zulässig, führt jedoch zu einem Substanzverzehr. Das Basiskapital bildet die Differenz zwischen den Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten des Landkreises ab.
Zudem kann der Landkreis zwar seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Schuldendienst nachkommen, nicht aber angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften. Infolgedessen verschlechtert sich im Finanzplanungszeitraum die Liquidität des Landkreises Leipzig. Nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen wird er deshalb ab dem Haushaltsjahr 2023 nicht umhin kommen, zur Finanzierung von nicht geförderten Investitionen Kredite aufzunehmen.
Der Haushaltsplan 2019 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 422 Millionen Euro - im Jahr 2020 sind es 419 Millionen Euro. Investive Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 8,6 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Des Weiteren ist ein Um- und Erweiterungsbau für die Robinienhofschule Borna mit einem Investitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro geplant.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind investive Auszahlungen in Höhe von rund 11 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon fließt der Großteil in den Straßenbau. In beiden Haushaltsjahren sind keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Baumaßnahmen sowie für den Erwerb von Sachanlagevermögen vorgesehen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,69 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2018. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Leipzig erreicht in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt.
Im Ergebnishaushalt gelingt dies dem Landkreis Leipzig jedoch nur durch eine Verrechnung des Gesamtfehlbetrages aus Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen mit dem Basiskapital. Dies ist haushaltsrechtlich zulässig, führt jedoch zu einem Substanzverzehr. Das Basiskapital bildet die Differenz zwischen den Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten des Landkreises ab.
Zudem kann der Landkreis zwar seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Schuldendienst nachkommen, nicht aber angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften. Infolgedessen verschlechtert sich im Finanzplanungszeitraum die Liquidität des Landkreises Leipzig. Nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen wird er deshalb ab dem Haushaltsjahr 2023 nicht umhin kommen, zur Finanzierung von nicht geförderten Investitionen Kredite aufzunehmen.