Medieninformationen 2019
[005/2019 - 25.01.2019]
Baurecht für Kanal im Lausitzer Seenland
Landesdirektion Sachsen erteilt Genehmigung für Überleiter zwischen Blunoer Südsee und Neuwieser See
Die Landesdirektion Sachsen hat den Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Überleiter 3a zwischen dem Blunoer Südsee und dem Neuwieser See erlassen. Der Träger des Vorhabens, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), verfügt damit über Baurecht.
Der Überleiter 3a befindet sich im Lausitzer Seenland auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide, Gemarkung Klein-Partwitz. Er hat einschließlich der Fahrrinnen eine Länge von ca. 420 Metern und eine Breite von 6 bis 25 Metern.
Der Bau des Überleiters wurde bereits im Jahr 2009 von der damaligen Landesdirektion Dresden genehmigt. Aufgrund eines großflächigen Grundbruches im Tagebaufeld Spreetal im Jahr 2010 konnte das Vorhaben nicht realisiert werden. Der gesamte Bereich wurde zum Sperrgebiet erklärt.
Die LMBV hat das Projekt überarbeitet und an die veränderten Bedingungen angepasst. Insbesondere wurde die Standsicherheit der Kanalbrücke und des Absperrbauwerkes erhöht. Die überarbeiteten Planungen bedurften einer erneuten Genehmigung. Diese wurde mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss erteilt.
Der Überleiter 3a schafft zusammen mit dem im Jahr 2018 genehmigten Überleiter 3 zwischen dem Blunoer Südsee und dem Sabrodter See eine schiffbare Verbindung zwischen den Tagebaurestgewässern. Dies markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Freizeit- und Erholungsnutzung des stillgelegten Tagebaus Spreetal. Darüber hinaus ermöglichen die Kanäle den Wasseraustausch zwischen den Seen. Dies ist die Voraussetzung für einen sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalt in den Seen des ehemaligen Tagebaus Spreetal.
Bestandteil des Überleiters 3a sowie des Überleiters 3 ist jeweils eine Brücke über die Kanäle. Auf diese Weise werden nach Abschluss des Braunkohlebergbaus Ortsverbindungen wiederhergestellt.
Der Überleiter 3a befindet sich im Lausitzer Seenland auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide, Gemarkung Klein-Partwitz. Er hat einschließlich der Fahrrinnen eine Länge von ca. 420 Metern und eine Breite von 6 bis 25 Metern.
Der Bau des Überleiters wurde bereits im Jahr 2009 von der damaligen Landesdirektion Dresden genehmigt. Aufgrund eines großflächigen Grundbruches im Tagebaufeld Spreetal im Jahr 2010 konnte das Vorhaben nicht realisiert werden. Der gesamte Bereich wurde zum Sperrgebiet erklärt.
Die LMBV hat das Projekt überarbeitet und an die veränderten Bedingungen angepasst. Insbesondere wurde die Standsicherheit der Kanalbrücke und des Absperrbauwerkes erhöht. Die überarbeiteten Planungen bedurften einer erneuten Genehmigung. Diese wurde mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss erteilt.
Der Überleiter 3a schafft zusammen mit dem im Jahr 2018 genehmigten Überleiter 3 zwischen dem Blunoer Südsee und dem Sabrodter See eine schiffbare Verbindung zwischen den Tagebaurestgewässern. Dies markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Freizeit- und Erholungsnutzung des stillgelegten Tagebaus Spreetal. Darüber hinaus ermöglichen die Kanäle den Wasseraustausch zwischen den Seen. Dies ist die Voraussetzung für einen sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalt in den Seen des ehemaligen Tagebaus Spreetal.
Bestandteil des Überleiters 3a sowie des Überleiters 3 ist jeweils eine Brücke über die Kanäle. Auf diese Weise werden nach Abschluss des Braunkohlebergbaus Ortsverbindungen wiederhergestellt.