Medieninformationen 2008 [LDD]
[22/2008 - 26.06.2008]
Guter Rat an Eltern: Öllampen und Gartenfackeln stets im Auge behalten!
Richtige Auswahl und richtiger Umgang können schwere Unfälle beim Umgang mit Brennflüssigkeiten verhindern
Zur Sommerzeit dürfen sie auf Gartenfesten und gemütlichen Abenden auf der Terrasse nicht fehlen: Öllampen und Gartenfackeln. Durch die Wärme ihres Lichtes und die farbliche Attraktivität sorgen sie für ein angenehmes Ambiente. Aber diese Attribute haben eine Nebenwirkung: Öllampen und Fackeln ziehen Kinder magisch an.
Wegen der besonderen Anziehungskraft auf Kinder wurde bereits 1999 der Verkauf von gefärbten und parfümierten, dünnflüssigen Lampenölen auf Paraffin- und Petroleumbasis verboten. Doch auch die ungefärbten und unparfümierten Öle gehören keinesfalls in Kinderhände. Schon geringste Mengen der Brennflüssigkeit reichen aus, um irreversible Lungenschädigungen hervorzurufen, die in schweren Fällen sogar zum Tod führen können.
Generell gilt für Eltern bei der Verwendung von Öllampen und Gartenfackeln, besondere Vorsicht walten zu lassen und insbesondere alle Gegenstände, die Lampenöle enthalten, gesichert und außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Eine gute Anschaffung sind normgerechte Öllampen und Gartenfackeln, erkennbar an der Aufschrift DIN EN 14059. Diese Produkte besitzen einen sicheren Dochtschutz und Einfüllverschluss. Darüber hinaus haben sie einen dicht geschlossenen Brennstoffbehälter, der beim Umfallen ein Auslaufen des Lampenöls verhindert.
Beim Kauf sollte deshalb Lampenölen auf pflanzlicher Basis oder solchen mit erhöhter Viskosität der Vorzug gegeben werden. Von diesen geht keine Gefahr der Lungenschädigung aus. Der Unterschied ist leicht erkennbar: Die Behältnisse der gefährlichen Öle sind mit einem orangefarbenen Gefahrensymbol versehen und tragen den Hinweis: "Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen".
Die alljährlichen Vergiftungsmeldungen zeigen, dass immer noch viele Verbraucher sich der versteckten Gesundheitsgefahr für Kinder nicht bewusst sind. Allein im Jahr 2006 kam es noch zu etwa 70, zum Teil schwersten Vergiftungsunfällen mit Kleinkindern. In den meisten Fällen hatten die Kinder aus den Öllampen oder Ölfackeln getrunken oder am Lampendocht geleckt.
Sollte ein Kind dennoch Lampenöle oder andere flüssige Brennstoffe getrunken haben, gilt es, sofort den Notarzt zu alarmieren. Erbrechen darf auf keinen Fall ausgelöst werden, da Erbrochenes, und damit auch das Öl, beim Erbrechen in die Lungen eindringen könnte.
Bei einem Unfall sind zusätzlich Fachinformationen bei den regionalen Giftinformationszentren abrufbar. Für Sachsen ist das Giftinformationszentrum Erfurt zuständig (Tel.: 0361/ 73073-0; Fax: 0361/ 73073-17; E-Mail:info@ggiz-erfurt.de).