Medieninformationen 2018
[012/2018 - 21.03.2018]
Landesdirektion Sachsen gibt Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Stadt Leipzig frei
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Stadtrat der Stadt Leipzig am 31. Januar 2018 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 zum Vollzug freigegeben.
Die Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2018 begründet sich aus dem erheblichen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt. Zudem brachte die Stadt Leipzig Auszahlungen in Höhe von 30 Millionen Euro für den Bau von zwölf bisher nicht geplanten Kindertageseinrichtungen in 2018 auf den Weg.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2018 beinhaltet keine genehmigungs-pflichtigen Bestandteile. Um den Haushaltsausgleich 2018 zu erreichen, muss die Stadt Leipzig wie bereits 2017 auf ihre Rücklagen aus positiven Jahresabschlüssen der Vorjahre zurückgreifen. Die Gesetzmäßigkeit nach den seit dem 1. Januar 2018 geltenden Anforderungen zum Haushaltsausgleich war damit für den Nachtragshaushaltsplan gegeben. Die Stadt Leipzig kann den Nachtragshaushaltsplan nach der öffentlichen Bekanntmachung vollziehen.
Die Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2018 begründet sich aus dem erheblichen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt. Zudem brachte die Stadt Leipzig Auszahlungen in Höhe von 30 Millionen Euro für den Bau von zwölf bisher nicht geplanten Kindertageseinrichtungen in 2018 auf den Weg.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2018 beinhaltet keine genehmigungs-pflichtigen Bestandteile. Um den Haushaltsausgleich 2018 zu erreichen, muss die Stadt Leipzig wie bereits 2017 auf ihre Rücklagen aus positiven Jahresabschlüssen der Vorjahre zurückgreifen. Die Gesetzmäßigkeit nach den seit dem 1. Januar 2018 geltenden Anforderungen zum Haushaltsausgleich war damit für den Nachtragshaushaltsplan gegeben. Die Stadt Leipzig kann den Nachtragshaushaltsplan nach der öffentlichen Bekanntmachung vollziehen.