Medieninformationen 2017
[67/2017 - 14.11.2017]
Raumordnungsverfahren zum Tontagebau Brandis-Nordfeld abgeschlossen
Landesdirektion Sachsen schränkt Abbaubereich unter strengen Auflagen ein
Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren „Tontagebau Brandis-Nordfeld“ mit der raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen.
Auf Antrag der Tonwerk Brandis GmbH prüfte die Landesdirektion Sachsen als Obere Raumordnungsbehörde unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die Raumverträglichkeit eines Tonabbauvorhabens östlich der Ortslage Brandis. Zu entscheiden war über ein Vorhaben auf einer Fläche von 28 Hektar und mit einer Laufzeit (einschließlich der Rekultivierung) von etwa 90 Jahren.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens konnte dem beabsichtigten Tonabbau nördlich der Waldstraße nur unter strengen Auflagen gefolgt werden. Die Auflagen betreffen unter anderem den Erhalt der Waldstraße und die Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes.
Die Umweltbelange wurden auf Ebene der Raumordnung umfänglich geprüft. Dies führte dazu, dass der Tonabbau auf den Flächen südlich der Waldstraße für nicht raumverträglich befunden wurde.
Die Landesdirektion Sachsen hat den Städten Brandis und Naunhof sowie allen im Raumordnungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange die raumordnerische Beurteilung übermittelt. Sie wird für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergbauliches Planfeststellungsverfahren beim Sächsischen Oberbergamt in Freiberg an. In diesem werden alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.
Auf Antrag der Tonwerk Brandis GmbH prüfte die Landesdirektion Sachsen als Obere Raumordnungsbehörde unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die Raumverträglichkeit eines Tonabbauvorhabens östlich der Ortslage Brandis. Zu entscheiden war über ein Vorhaben auf einer Fläche von 28 Hektar und mit einer Laufzeit (einschließlich der Rekultivierung) von etwa 90 Jahren.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens konnte dem beabsichtigten Tonabbau nördlich der Waldstraße nur unter strengen Auflagen gefolgt werden. Die Auflagen betreffen unter anderem den Erhalt der Waldstraße und die Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes.
Die Umweltbelange wurden auf Ebene der Raumordnung umfänglich geprüft. Dies führte dazu, dass der Tonabbau auf den Flächen südlich der Waldstraße für nicht raumverträglich befunden wurde.
Die Landesdirektion Sachsen hat den Städten Brandis und Naunhof sowie allen im Raumordnungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange die raumordnerische Beurteilung übermittelt. Sie wird für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergbauliches Planfeststellungsverfahren beim Sächsischen Oberbergamt in Freiberg an. In diesem werden alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.