Medieninformationen 2017
[066/2017 - 09.11.2017]
Landesdirektion Sachsen genehmigt die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft durch die Landeshauptstadt Dresden
Die Landesdirektion Sachsen hat der Landeshauptstadt Dresden für die Gründung der Unternehmen „Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH“ und „Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG“ (WiD) die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Damit ist die Gründung der Unternehmen rechtswirksam geworden.
Während die „Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH“ als Komplementärin den Geschäftsführer anstellt, wird die „Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG“ (WiD) für den eigentlichen Geschäftsbetrieb (Bau und Vermietung von Sozialwohnungen) zuständig sein.
Die Gründung der Unternehmen geht auf den Beschluss des Stadtrates vom 2. März 2017 zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zurück. Die Stadt Dresden ließ Ende September 2017 die Gründung der „Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH“ und der „Wohnen in Dresden GmbH & Co KG“ (WiD) notariell beurkunden. Zugleich beantragte sie bei der Landesdirektion Sachsen die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss soll die WiD in den nächsten beiden Jahren Wohngebäude mit insgesamt 800 Sozialwohnungen errichten und vermieten. Dafür wird die Landeshauptstadt Dresden Eigenkapital in Höhe von insgesamt ca. 10 Millionen Euro (davon ca. 1 Million Euro Bareinlagen, Planungsleistungen im Wert von 2 Millionen Euro und städtische Grundstücke im Wert von ca. 7 Millionen Euro) in die WiD einbringen.
Darüber hinaus wird die WiD die Baukosten durch Kreditaufnahmen in Höhe von 76 Millionen Euro finanzieren. Sie beabsichtigt, bei der Sächsischen Aufbaubank Fördermittel in Höhe von ca. 33 Millionen Euro zu beantragen.
Während die „Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH“ als Komplementärin den Geschäftsführer anstellt, wird die „Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG“ (WiD) für den eigentlichen Geschäftsbetrieb (Bau und Vermietung von Sozialwohnungen) zuständig sein.
Die Gründung der Unternehmen geht auf den Beschluss des Stadtrates vom 2. März 2017 zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zurück. Die Stadt Dresden ließ Ende September 2017 die Gründung der „Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH“ und der „Wohnen in Dresden GmbH & Co KG“ (WiD) notariell beurkunden. Zugleich beantragte sie bei der Landesdirektion Sachsen die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss soll die WiD in den nächsten beiden Jahren Wohngebäude mit insgesamt 800 Sozialwohnungen errichten und vermieten. Dafür wird die Landeshauptstadt Dresden Eigenkapital in Höhe von insgesamt ca. 10 Millionen Euro (davon ca. 1 Million Euro Bareinlagen, Planungsleistungen im Wert von 2 Millionen Euro und städtische Grundstücke im Wert von ca. 7 Millionen Euro) in die WiD einbringen.
Darüber hinaus wird die WiD die Baukosten durch Kreditaufnahmen in Höhe von 76 Millionen Euro finanzieren. Sie beabsichtigt, bei der Sächsischen Aufbaubank Fördermittel in Höhe von ca. 33 Millionen Euro zu beantragen.