Medieninformationen 2007 [LDD]
[01/2007 - 04.01.2007]
Stadionneubau in Dresden wird Teil der kommunalen Infrastruktur
Letzte Hürden vor dem Baubeginn müssen von der Landeshauptstadt beiseite geräumt werden
Für die Genehmigung einer kommunalen Bürgschaft zur Finanzierung eines Neubaus des Rudolf-Harbig-Stadions sind aus Sicht des Regierungspräsidiums Dresden inzwischen die meisten Hindernisse aus dem Weg geräumt.
An mehreren Punkten, die Anfang Oktober der Freigabe der kommunalen Bürgschaft noch entgegenstanden, sind in den vergangenen Wochen durch weitere Verhandlungen deutliche Veränderungen zu Gunsten der Landeshauptstadt Dresden erreicht worden. Die inzwischen vorliegenden Entwürfe zum Baukonzessionsvertrag für das Stadion an der Dresdner Lennèstraße zwischen der Landeshauptstadt Dresden und HBM sowie zum Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft belegen die deutliche Verbesserung der kommunalen Position. HBM hat auf ursprünglich geforderte Grundpfandrechte am Areal des Rudolf-Harbig-Stadions (RHS) verzichtet. Zudem werden der Stadt nun weitgehende Mitspracherechte beim Betrieb des Stadions eingeräumt. Es ist gesichert, dass das neue Stadion auch mit einem privaten Betreiber und unabhängig von Erfolg oder Misserfolg des Fußballvereins Dynamo Dresden einem vielfältigen Nutzerkreis offen steht und damit Teil der für die Landeshauptstadt verfügbaren Infrastruktur wird.
Nach wie vor allerdings muss die Landeshauptstadt Dresden als Voraussetzung für die Genehmigung des geplanten Finanzierungsmodells für den Neubau des Rudolf-Harbig-Stadions (RHS) den Nachweis erbringen, dass die von der Stadt beabsichtigte Finanzierungsform wirtschaftlicher als ein Bau und Betrieb des Stadions in kommunaler Regie ist. Die von der Stadt beabsichtigte Finanzierung des Vorhabens umfasst eine kommunale Bürgschaft in Höhe von 40,7 Mio. €, einen einmaligen Baukostenzuschuss von 4,6 Mio. € und jährliche Betriebskostenzuschüsse von bis zu 2,632 Mio. € für die von HBM geführte Projektgesellschaft.
Für den geforderten Nachweis ist ein aussagekräftiger Wirtschaftlichkeitsvergleich der Finanzierungsvarianten unabdingbar. Es handelt sich dabei jedoch keineswegs etwa um eine neu aufgemachte Forderung der Aufsichtsbehörde. Vielmehr ist die Stadt schon nach der ersten Einreichung von Unterlagen in Sachen „Stadionfinanzierung“ beim RP in Schreiben von Juli 2006 sowie Anfang Oktober 2006 und in der Folgezeit immer wieder um die Lieferung eines entsprechenden Vergleiches gebeten worden.
Die dazu von der Landeshauptstadt bislang vorgelegten Unterlagen sind jedoch unzureichend und zu wenig aussagekräftig, um eine seriöse Bewertung vornehmen zu können. Das Regierungspräsidium hat auf die fortbestehenden Mängel immer wieder - zuletzt mit Schreiben vom 22.12.2006 - im Detail hingewiesen und um Nacharbeit gebeten. Ebenfalls zum wiederholten Mal wird der Stadt im genannten Schreiben die Inanspruchnahme externen Sachverstandes beispielsweise einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Erstellung ihres Wirtschaftlichkeitsvergleiches empfohlen.
Hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anzeigepflicht der in Aussicht genommenen städtischen Bürgschaft für HBM als Beihilfe bei der EU schließt sich das Regierungspräsidium der rechtlichen Würdigung der Sachlage durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit an. Danach resultierte die städtische Entscheidung für das Projekt von HBM aus einem fairen und diskriminierungsfreien Bewerberverfahren.
Von einer Anzeige der beabsichtigten kommunalen Bürgschaft bei der Europäischen Kommission kann nach Auffassung des SMWA Abstand genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss das Stadion tatsächlich als Teil kommunaler Infrastruktur wirksam werden und einer breiten Öffentlichkeit als Veranstaltungsort zugute kommen. Alle Nutzer – auch Dynamo Dresden – müssen angemessene, marktübliche Nutzungsentgelte entrichten. Schließlich muss das von der Stadt ausgewählte Angebot für Bau und Betrieb der Anlage tatsächlich auch das kostengünstigste sein.
Letzteres hat die Stadt wiederholt versichert. Von Wettbewerbsteilnehmern vor der Vergabekammer angestrebte Nachprüfverfahren blieben für diese ohne Erfolg. Das Regierungspräsidium Dresden sieht deshalb an diesem Punkt keinen Anlass für weitere Prüfungen, weist genau wie das SMWA allerdings nachdrücklich darauf hin, dass die Letztbeurteilungskompetenz für die beihilferechtliche Beurteilung der Stadionfinanzierung bei der Europäischen Kommission liegt.
„Das Regierungspräsidium hofft auf die zügige Vorlage eines brauchbaren Wirtschaftlichkeitsvergleiches durch die Landeshauptstadt. Sollte damit der Nachweis erbracht werden, dass HBM günstiger baut und betreibt als die Stadt selbst, gehe ich davon aus, dass der Stadtrat umgehend über die neu gestalteten Verträge informiert und darüber zustimmend befinden wird. Einem Baubeginn steht dann aus unserer Sicht nichts mehr im Wege. Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass Dynamo Dresden künftig vor allem sportlich Schlagzeilen macht und Leistungen zeigt, die der neuen Spielstätte würdig sind“, fasst Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug den augenblicklichen Stand der Dinge zusammen.