Medieninformationen 2006 [LDD]
[22/2006 - 25.04.2006]
Musterferienwohnung in Seelage wird demnächst bezugsfertig
Regierungspräsidium Dresden erteilt wasserrechtliche Genehmigung für Schwimmendes Haus im Lausitzer Seenland
Das Regierungspräsidium Dresden hat der Aqua Terra Lausitz GbR (ATL) mit Sitz in Wittichenau mit Bescheid vom 24. April 2006 die wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Schwimmenden Hauses und einer dreiflügeligen Beton-Schwimmsteganlage am Nordost-Ufer des Partwitzer Sees erteilt. Das Schwimmende Haus – ein Ferienhaus für zwei bis vier Personen - entsteht auf einer Plattform mit einer Gesamtfläche von 15 Metern Länge und 12 Metern Breite. Die Hausplattform wird aus drei Betonschwimmstegen zusammengesetzt und an der Ostseite der Steganlage verankert sein. Die Steganlage selbst ist als Liegeplatz für zwölf Großboote oder alternativ 20 Sportboote geeignet. Das Einlassen von Booten in den See ist am neuen Steg nicht gestattet.
An der Südseite der Steganlage ist das Anlegen von Fahrgastschiffen geplant. Für eine solche Nutzung fehlt allerdings noch die Voraussetzung der allgemeinen Schiffbarkeit des Partwitzer Sees.
Schwimmsteg und Schwimmendes Haus sind von der ATL als Initialstandort für die Entwicklung eines umfangreichen wassertouristischen Angebotes am Partwitzer See konzipiert. Die jetzt genehmigte Anlage ersetzt eine vom Partwitzer Kreis e.V. beantragte und im Vorjahr genehmigte Alu-Steganlage am Ostufer des Partwitzer Sees, deren Errichtung bislang nicht erfolgt ist. Nach Angaben der ATL soll der Betonschwimmsteg noch im April dieses Jahres ausgelegt und das Schwimmende Haus spätestens im Frühsommer 2006 bezugsfertig sein.
Die Zuwegung zur Anlage der ATL soll ausgehend von der Staatsstraße S 234 über einen vorhandenen Wirtschaftsweg und anschließend fußläufig über eine zusätzlich einzurichtende Schotterfläche am Seeufer erfolgen. Vor der Errichtung der Anlage muss der Vorhabensträger noch den Nachweis einer gesicherten Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung erbringen.
Das Regierungspräsidium Dresden weist in seinem Bescheid darauf hin, dass bei Aufbau und Betrieb der gesamten Anlage zu erwartende wechselnde Höhen des Wasserspiegels infolge von Flutungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen am Partwitzer See zu berücksichtigen sind.