Medieninformationen 2006 [LDD]
[23/2006 - 26.04.2006]
Niederschlesischer Oberlausitzkreis muss beim Etat nacharbeiten
Regierungspräsidium genehmigt Kredite lediglich für Schulsanierung und macht Haushaltssperre zur Bedingung für den Haushaltsvollzug
Das Regierungspräsidium Dresden hat dem Niederschlesischen Oberlausitzkreis (NOL) die Rechtmäßigkeit seiner Haushaltssatzung für das laufende Jahr nicht bestätigen können. Die Aufsichtsbehörde verpflichtete den Landkreis zur grundlegenden Überarbeitung seines Haushaltssicherungskonzeptes. In der überarbeiteten Fassung ist unter Berücksichtigung aktueller Daten der strukturelle Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2007 und der Abbau der Altfehlbeträge bis zum Ende 2011 nachzuweisen. Zeitgleich mit dem Konzept der Etatkonsolidierung ist zudem zum 31.8.2006 eine Nachtragshaushaltssatzung für 2006 zu beschließen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Genehmigt wurde die im Etatplan vorgesehene Kreisumlage in Höhe von 26,4 Prozent.
Die Haushaltssatzung 2006 des NOL weist bei einem Gesamtausgabevolumen von 82,6 Mio. € einen strukturellen Fehlbetrag in Höhe von 2,4 Mio. € aus. Im Zeitraum bis 2009 werden darüber hinaus weitere strukturelle Fehlbeträge von kumulativ rund 13,2 Mio € prognostiziert. Der Landkreis hat damit erneut keinen mittelfristig ausgeglichenen Haushaltsplan vorgelegt. Auch sein Haushaltskonsolidierungskonzept verfehlt die gesetzlichen Ziele in erheblichem Maße.
Das Regierungspräsidium hat unter Maßgabe der genannten rechtsaufsichtlichen Anordnungen von einer möglichen Beanstandung der Haushaltssatzung absehen können und anstatt dessen die Verhängung einer Haushaltsperre in Höhe von 852 T€ zur Bedingung des Haushaltsvollzuges gemacht. Nur auf diesem Wege kann trotz des ausgewiesenen Fehlbetrages für 2006 eine ordnungsgemäße Haushaltsführung noch gewährleistet werden. Eine Beanstandung der Haushaltssatzung hätte zudem die Einnahmeerhebung des NOL aus der Kreisumlage verhindert und damit die augenblickliche finanzielle Situation des Landkreises weiter verschlechtert.
Trotz der außerordentlich schwierigen Finanzlage des Kreises hat das Regierungspräsidium Dresden von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und dem Landkreis Kreditaufnahmen in Höhe von 300 T€ genehmigt. Diese Summe ist zur Finanzierung von Fortsetzungsmaßnahmen am Nieskyer Gymnasium vorgesehen. Deren Stopp hätte den regulären Schulbetrieb gefährdet und die Einrichtung zusätzlich kostenträchtiger bautechnischer Provisorien erforderlich gemacht. Weitere geplante Kredite mussten jedoch versagt werden, da es sich bei den vorgesehenen Summen weder um die Finanzierung unabweisbarer Fortsetzungsmaßnahmen noch um die Erfüllung unerlässlicher Aufgaben handelte.
Das Regierungspräsidium weist in seinem Bescheid darauf hin, dass sich das Problem schwindender Einnahmen auf Grund der für den Landkreis absehbaren demografischen Entwicklung in Zukunft weiter erheblich verschärfen wird. Mit dem auch für den NOL zu erwartenden Bevölkerungsrückgang sind nicht nur sinkende Schlüsselzuweisungen, sondern auch schrumpfende Gebühreneinnahmen verbunden. Weitere Aufgabenkritik und eine straffe Führung und Kontrolle der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften wird dem Landkreis durch die Rechtsaufsicht dringend angeraten.