Medieninformationen 2006 [LDD]
[30/2006 - 24.05.2006]
Landkreis Sächsische Schweiz kann 2006 mit ausgeglichenem Haushalt wirtschaften
Regierungspräsidium Dresden genehmigt Haushalt 2006 unter Auflagen
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat dem Landkreis Sächsische Schweiz mit Bescheid vom 19.05.2006 die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 bestätigt und die im Haushaltsplan vorgesehene Kreisumlage von 26,8 Prozent genehmigt. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes des Landkreises konnte das RP dem Landkreis jedoch nur unter Auflagen genehmigen.
Die Haushaltssatzung 2006 des Landkreises Sächsische Schweiz weist ein Einnahme- und Ausgabegesamtvolumen von jeweils 114,7 Mio. € auf. Die Haushaltssatzung enthält weder Kredit- noch Verpflichtungsermächtigungen. Als Höchstbetrag für Kassenkredite sind 19,0 Mio. € angesetzt. Der Haushaltsplan sieht einen Erlös aus dem Verkauf des Eigenbetriebes Senioren- und Pflegeheim „Sächsische Schweiz“ Pirna in Höhe von 7,5 Mio. € sowie die vollständige Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren vor. Nach dem mittelfristigen Finanzplan erreicht der Landkreis auch in den Folgejahren einen ausgeglichenen Haushalt.
Mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird der originäre Haushaltsausgleich bereits im laufenden Haushaltsjahr erreicht und darüber hinaus die Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren noch im Haushaltsjahr 2006 vorgesehen. Dies ist nach der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Verkaufs des Eigenbetriebes Senioren- und Pflegeheim „Sächsische Schweiz“ Pirna realistisch. Die Verschuldung des Landkreises Sächsische Schweiz ist stetig rückläufig. Die Kreditlaufzeit liegt mit 18 Jahren unter dem gesetzlichen Richtwert und verkürzt sich mittelfristig weiter. Zudem hält der Landkreis die haushaltsrechtlich vorgeschriebene allgemeine Mindestrücklage im Haushaltsjahr 2006 sowie mittelfristig vor.
Die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises ist jedoch noch nicht vollständig wiederhergestellt. Sowohl die Umsetzung der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen als auch der Eintritt des Konsolidierungszieles sind mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb hat das RP die Genehmigung der Haushaltssatzung für 2006 mit Auflagen verbunden. Dem Landkreis wird aufgegeben, unverzüglich Alternativmaßnahmen zu beschließen, wenn einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht vollständig umgesetzt werden können. Des Weiteren fordert das RP die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vor dem Beschluss der Haushaltssatzung 2007. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept ist dem RP spätestens zusammen mit der Haushaltssatzung 2007 bis zum 30.11.2006 zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Auffassung des RP gewährleistet das Haushaltssicherungskonzept im Grundsatz die Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Landkreis geht jedoch von Prognosen aus, die gewissen Unwägbarkeiten unterliegen. So können Einnahmen aus der Kreisumlage ausfallen, weil sich die gesetzlichen Umlagegrundlagen zum Finanzausgleich reduziert haben. Um solchen Risiken wirksam zu begegnen, sind gegebenenfalls unverzüglich Alternativmaßnahmen zu beschließen. Des Weiteren ist angesichts der mittel- und langfristig zu erwartenden Veränderungen der Rahmenbedingungen eine stetige Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes unumgänglich. Das RP weist in seinem Bescheid darauf hin, dass sich das Problem schwindender Einnahmen auf Grund der für den Landkreis absehbaren demografischen Entwicklung in Zukunft weiter verschärfen wird. Mit dem auch für den Landkreis Sächsische Schweiz zu erwartenden Bevölkerungsrückgang sind nicht nur sinkende Schlüsselzuweisungen, sondern auch schrumpfende Gebühreneinnahmen verbunden. Diese Mindereinnahmen werden sich auf Zuweisungen und Zuwendungen des Freistaates Sachsen und die Höhe der Kreisumlage auswirken. Darüber hinaus gilt es, sich auf die ab 2007 rückläufigen Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einzustellen. Außerdem ist für den ab 2009 einsetzenden Rückgang der Transferzahlungen aus dem Solidarpakt II auch auf der Ebene des Landkreises Vorsorge zu treffen. Das RP rät dem Landkreis weitere Aufgabenkritik an. Da sich die genannten Risiken bis zum Beschluss der Haushaltssatzung 2007 weiterentwickeln werden, ist eine zeitnahe Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes an die aktuellen Rahmenbedingungen unverzichtbar.