Medieninformationen 2017
[042/2017 - 06.07.2017]
Landesdirektion Sachsen stoppt Bauarbeiten im Liebethaler Grund
Die Landesdirektion Sachsen hat mit sofortiger Wirkung Bauarbeiten zum Abtragen von Trockenmauern oberhalb der Lochmühle im Liebethaler Grund, Gemeinde Lohmen, gestoppt. Der Grundstückseigentümer hatte diese ohne vorherige Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde begonnen.
Der Grundstückseigentümer begründet die Notwendigkeit des Rückbaus der Trockenmauern mit einer Gefährdung der Wanderer im Tal.
Bei den Trockenmauern handelt es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Deren Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung ist verboten. Überdies kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Arbeiten Lebensräume von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden.
Der Grundstückseigentümer hatte den Beginn von Arbeiten gegenüber der Landesdirektion Sachsen kurzfristig angezeigt. Jedoch war er bereits im März 2017 aus konkretem Anlass ausführlich schriftlich darüber informiert worden, dass jegliche Sicherungsarbeiten zuvor bei der Naturschutzbehörde einer vorherigen Prüfung und Zustimmung bedürfen. Zudem ist ihm seit längerem bekannt, dass sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet befindet und deshalb besondere Naturschutzvorschriften gelten.
Die Landesdirektion Sachsen prüft nunmehr zeitnah, inwieweit von den Trockenmauern sowie den umgebenden Felswänden tatsächlich eine Gefahr ausgeht, die die angekündigten Arbeiten erfordern. Zu dieser Prüfung werden Geologen und Baustatiker hinzugezogen.
Dem Grundstückseigentümer steht es frei, den Wanderweg im Bereich der Lochmühle bis zur Klärung der naturschutzrechtlichen Fragen in eigener Verantwortung sperren.
Der Grundstückseigentümer begründet die Notwendigkeit des Rückbaus der Trockenmauern mit einer Gefährdung der Wanderer im Tal.
Bei den Trockenmauern handelt es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Deren Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung ist verboten. Überdies kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Arbeiten Lebensräume von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden.
Der Grundstückseigentümer hatte den Beginn von Arbeiten gegenüber der Landesdirektion Sachsen kurzfristig angezeigt. Jedoch war er bereits im März 2017 aus konkretem Anlass ausführlich schriftlich darüber informiert worden, dass jegliche Sicherungsarbeiten zuvor bei der Naturschutzbehörde einer vorherigen Prüfung und Zustimmung bedürfen. Zudem ist ihm seit längerem bekannt, dass sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet befindet und deshalb besondere Naturschutzvorschriften gelten.
Die Landesdirektion Sachsen prüft nunmehr zeitnah, inwieweit von den Trockenmauern sowie den umgebenden Felswänden tatsächlich eine Gefahr ausgeht, die die angekündigten Arbeiten erfordern. Zu dieser Prüfung werden Geologen und Baustatiker hinzugezogen.
Dem Grundstückseigentümer steht es frei, den Wanderweg im Bereich der Lochmühle bis zur Klärung der naturschutzrechtlichen Fragen in eigener Verantwortung sperren.