Medieninformationen 2006 [LDD]
[36/2006 - 25.07.2006]
Weiter rückläufige Zahl von Arbeitsunfällen im Regierungsbezirk Dresden
Schwere und tödliche Verletzungen überwiegend durch Abstürze
Im 1. Halbjahr 2006 wurden der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Dresden (Gewerbeaufsicht) von den Unternehmen des Regierungsbezirks insgesamt 2038 Unfälle an Arbeitsplätzen gemeldet. Im ersten Halbjahr 2005 waren es noch 3305 gemeldete Arbeitsunfälle. Damit ist der kontinuierliche Rückgang bei der Gesamtzahl der Arbeitsunfälle der letz-ten Jahre nochmals deutlich fortgesetzt worden.
16 Arbeitsunfälle hatten in diesem Jahr jedoch jeweils einen schwer verletzten Beschäftigten zur Folge und drei Unfälle gingen tödlich aus. 2005 waren es im gleichen Zeitraum ebenso viele schwere Arbeitsunfälle, jedoch ein tödlich Verletzter weniger. Damit wurde die in den vergangenen Jahren auch bei Arbeitsunfällen mit schweren und tödlichen Verletzungen rückläufige Tendenz zunächst gestoppt.
Sechs der schweren und zwei der tödlichen Unfälle ereigneten sich durch Abstürze bei Bautätigkeiten. Deshalb wird seitens der staatlichen Aufsichtsbehörde die seit Jahren vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit initiierte „Schwerpunktaktion Baustellenkontrollen“ konzentriert weiter geführt.
Die durch die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz durchgeführten Untersuchungen aller schweren und tödlichen Unfälle ermittelten als häufigste Unfallursache Fehlhandlungen im Zusammenhang mit technischen und organisatorischen Sicherheitsmängeln. Mehrere schwere Unfälle ereigneten sich auch beim Umgang mit Maschinen. Hier zeigten die Unfalluntersuchungen, dass Sicherheitsstandards nicht vollständig umgesetzt waren, so dass Tätigkeiten in Gefahrenbereichen von Maschinen weder steuerungstechnisch noch durch zwangsläufig wirkende Schutzeinrichtungen unterbunden wurden. Drei schwere und eine tödliche Verletzung ereigneten sich ferner bei betrieblicher Transporttätigkeit durch die Nichtbeachtung von Vorschriften.
Das beste Rezept für unfallfreies, motiviertes und effizientes Arbeiten ist und bleibt die präventive ergonomische Gestaltung der Arbeit - und zwar als vorrangige Führungsaufgabe. Diese gehört zu den gesetzlichen Unternehmerpflichten, deren Umsetzung auch weiterhin der unabhängigen Kontrolle und Beratung durch die staatliche Aufsicht bedarf.