Medieninformationen 2017
[037/2017 - 15.06.2017]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2017/2018 des Landkreises Nordsachsen
Die Landesdirektion Sachsen hat die Haushaltssatzung des Landkreises Nordsachsen für die Jahre 2017 und 2018 bestätigt. Der Etat beinhaltet Gesamtaufwendungen in Höhe von 286,82 Millionen Euro in diesem und 285,15 Millionen Euro im kommenden Jahr.
Zugleich genehmigte die Behörde unter Auflagen die in der beschlossenen Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro für 2017 und in Höhe von 1,6 Millionen Euro für 2018. Diese sind ausschließlich für Zwecke des Rettungsdienstes sowie für den Brand- und Katastrophenschutz einzusetzen und dienen somit der infrastrukturellen Grundversorgung.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung der Aufgabenerfüllung des Landkreises beteiligen, erhöht sich insgesamt um knapp 1,5 Prozentpunkte und beträgt somit 34,15 Prozent im Jahr 2017 und 34,84 Prozent in 2018.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Doppelhaushalt des Landkreises Nordsachsen genehmigen, da in beiden Haushaltsjahren ein Haushaltsausgleich nach der Übergangsvorschrift zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen erreicht werden kann. Demnach sind in beiden Planjahren 2017 und 2018 die geplanten Einnahmen höher als die Ausgaben.
Allerdings muss auch der Finanzplanungszeitraum bis 2021 in die Beurteilung einbezogen werden.
Da sich der Landkreis Nordsachsen mit der im Jahr 2014 beschlossenen Konzeption zur Entschuldung des Haushaltes verpflichtet hat, mindestens 4 Millionen Euro für Zins und Tilgung bereitzustellen, führt dies zu einer hohen Belastung im Finanzhaushalt.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet diese Maßnahme zur Konsolidierung positiv. Dennoch kann der Landkreis Nordsachsen mittelfristig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommen. So gelingt es dem Landkreis lediglich im Planjahr 2018, nicht aber mittelfristig ab 2019, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die Haushalte ab 2019 bis 2021 werden damit nicht die Anforderungen der Übergangsbestimmungen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen in der ab 1. Januar 2019 geltenden Fassung erfüllen. Dies hätte die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes zur Folge.
Zugleich genehmigte die Behörde unter Auflagen die in der beschlossenen Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro für 2017 und in Höhe von 1,6 Millionen Euro für 2018. Diese sind ausschließlich für Zwecke des Rettungsdienstes sowie für den Brand- und Katastrophenschutz einzusetzen und dienen somit der infrastrukturellen Grundversorgung.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung der Aufgabenerfüllung des Landkreises beteiligen, erhöht sich insgesamt um knapp 1,5 Prozentpunkte und beträgt somit 34,15 Prozent im Jahr 2017 und 34,84 Prozent in 2018.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Doppelhaushalt des Landkreises Nordsachsen genehmigen, da in beiden Haushaltsjahren ein Haushaltsausgleich nach der Übergangsvorschrift zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen erreicht werden kann. Demnach sind in beiden Planjahren 2017 und 2018 die geplanten Einnahmen höher als die Ausgaben.
Allerdings muss auch der Finanzplanungszeitraum bis 2021 in die Beurteilung einbezogen werden.
Da sich der Landkreis Nordsachsen mit der im Jahr 2014 beschlossenen Konzeption zur Entschuldung des Haushaltes verpflichtet hat, mindestens 4 Millionen Euro für Zins und Tilgung bereitzustellen, führt dies zu einer hohen Belastung im Finanzhaushalt.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet diese Maßnahme zur Konsolidierung positiv. Dennoch kann der Landkreis Nordsachsen mittelfristig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommen. So gelingt es dem Landkreis lediglich im Planjahr 2018, nicht aber mittelfristig ab 2019, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die Haushalte ab 2019 bis 2021 werden damit nicht die Anforderungen der Übergangsbestimmungen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen in der ab 1. Januar 2019 geltenden Fassung erfüllen. Dies hätte die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes zur Folge.