Medieninformationen 2017
[035/2017 - 07.06.2017]
EUGAL nimmt erste Hürde der Genehmigung
Landesdirektion Sachsen schließt Raumordnungsverfahren für den sächsischen Abschnitt der Europäischen Gas-Anbindungsleitung ab
Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren (ROV) zu der geplanten Verlegung der Europäischen Gas-Anbindungsleitung EUGAL mit einer Raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen. Antragstellerin und Vorhabenträgerin ist das die GASCADE Gastransport GmbH Kassel.
Technisch stellt EUGAL ein in einem Strang aus Einzelteilen zu verlegendes stahlummanteltes Leitungsrohr von 1.400 Millimeter Durchmesser dar. Von Brandenburg aus wird die Erdgasleitung in ihrem 110 Kilometer langen, vielfach landwirtschaftlich geprägten sächsischen Abschnitt bei Lampertswalde auftreffen. Weiter wird die von GASCADE vorgeschlagene Vorzugstrasse überwiegend entlang der bestehenden OPAL-Leitung verlaufen - bei Coswig unterhalb der Elbe - sowie über das Erzgebirgsvorland und das Erzgebirge bis nach Deutschneudorf geführt werden. Zum Vorhaben gehört auch die Errichtung einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) bei Deutschneudorf kurz vor dem Übergang in die Tschechische Republik.
Als Alternativen waren neben mehreren kleinräumigeren Varianten zur Umgehung von Engstellen auch zwei großräumige Korridorvarianten Meißen-West und Diera-Zehren Gegenstand der Untersuchung.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat die Landesdirektion Sachsen unter mehreren Maßgaben die von GASCADE vorgeschlagene Vorzugsvariante als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar erklärt. Ausschlaggebend war insbesondere, dass die Vorzugsvariante innerhalb des bereits raumgeordneten Trassenkorridors der bestehenden OPAL-Leitung verläuft und ab Sayda bis zur tschechischen Grenze den ebenfalls raumgeordneten Trassenkorridor für die geplante Erdgasleitung MET - Mitteleuropäische Transversale nutzt.
Die von der Landesdirektion gesetzten Maßgaben sollen vor allem im Bereich von Engstellen eine verträgliche Nachbarschaft der EUGAL mit anderen Nutzungen (zum Beispiel Nutzung der Windenergie, Gewinnung von Trinkwasser, gewerbliche Nutzung) sicherstellen. Die Maßgaben sind durch die Vorhabenträgerin im Zuge der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Technische Details zum geplanten Vorhaben, aber auch Grunddienstbarkeiten, Enteignungs- und Entschädigungsfragen sowie Einwendungen gegen die Baumaßnahme waren nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, sondern bleiben dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (PlanFV) vorbehalten.
Die Größenordnung von EUGAL machte es erforderlich, das Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten auf seine Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Die in diesem Zusammenhang von der Fa. Gascade beauftragten Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben im sächsischen Abschnitt nicht in erheblichem Maße nachteilig auf die Umwelt auswirken wird. Die Raumordnungsbehörde bestätigt im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens dieses Ergebnis der Untersuchung der Umweltauswirkungen unter raumordnerischen Gesichtspunkten.
Als Standort für die Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) wird der in das Raumordnungsverfahren eingebrachte Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger von Deutschneudorf „Standort Wiese“ an der Bergstraße Deutschneudorf zur weiteren Planung empfohlen. Die EUGAL kann somit ohne verbleibende langfristige Umweltauswirkungen verlegt werden, wenn die Vorhabenträgerin die Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren die im Raumordnungsverfahren eingegangen Hinweise für die Vorbereitung des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt.
Die Fa. Gascade als Vorhabenträgerin hatte bereits vor der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens ihre Planung zur Erdgasleitung auf Informationsveranstaltungen für die Region Dresden in der Stadt Coswig und für die Region Chemnitz in der Gemeinde Deutschneudorf vorgestellt.
Die Landesdirektion Sachsen beteiligte im jetzt abgeschlossenen Verfahren 155 Belangträger und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Geantwortet haben staatliche Stellen von Bund und Land, Kommunen, Belangträger aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Energieversorgung und Telekommunikation, anerkannte Naturschutzvereinigungen und sonstige Belangträger aus dem Bereich Naturschutz sowie Belangträger aus dem Bereich Bergbau und Verkehr.
Beteiligt wurden auch Belangträger im Land Brandenburg und in der Tschechischen Republik, welche keine Einwendungen zum Abschnitt Sachsen der EUGAL haben. Die einmonatige Auslegung bei den Gemeinden zu Anfang des Jahres gab den dort ansässigen Bürgern Gelegenheit, Anregungen, Kritik und Bedenken vorzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren EUGAL auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen einzusehen.
Die Raumordnungsbehörde kommt im Ergebnis der Gesamtabwägung in ihrer Raumordnerischen Beurteilung zu dem Schluss, dass die am stärksten mit bestehenden Fernleitungen bündelungsfähige Vorzugstrasse unter raumordnerischen Gesichtspunkten auch vorzugswürdig ist. Die Vorzugsvariante nimmt im geringsten Umfang bislang ungestörten Raum in Anspruch. Hinzu kommt, dass die großräumigen Alternativvarianten zwischen fünf bis neun Kilometer längere Leitungsverlegungen verursachen würden und vermehrt hochwertige landwirtschaftliche Lößböden in Anspruch nähmen.
Unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung ist ab sofort das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens öffentlich verfügbar.
Technisch stellt EUGAL ein in einem Strang aus Einzelteilen zu verlegendes stahlummanteltes Leitungsrohr von 1.400 Millimeter Durchmesser dar. Von Brandenburg aus wird die Erdgasleitung in ihrem 110 Kilometer langen, vielfach landwirtschaftlich geprägten sächsischen Abschnitt bei Lampertswalde auftreffen. Weiter wird die von GASCADE vorgeschlagene Vorzugstrasse überwiegend entlang der bestehenden OPAL-Leitung verlaufen - bei Coswig unterhalb der Elbe - sowie über das Erzgebirgsvorland und das Erzgebirge bis nach Deutschneudorf geführt werden. Zum Vorhaben gehört auch die Errichtung einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) bei Deutschneudorf kurz vor dem Übergang in die Tschechische Republik.
Als Alternativen waren neben mehreren kleinräumigeren Varianten zur Umgehung von Engstellen auch zwei großräumige Korridorvarianten Meißen-West und Diera-Zehren Gegenstand der Untersuchung.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat die Landesdirektion Sachsen unter mehreren Maßgaben die von GASCADE vorgeschlagene Vorzugsvariante als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar erklärt. Ausschlaggebend war insbesondere, dass die Vorzugsvariante innerhalb des bereits raumgeordneten Trassenkorridors der bestehenden OPAL-Leitung verläuft und ab Sayda bis zur tschechischen Grenze den ebenfalls raumgeordneten Trassenkorridor für die geplante Erdgasleitung MET - Mitteleuropäische Transversale nutzt.
Die von der Landesdirektion gesetzten Maßgaben sollen vor allem im Bereich von Engstellen eine verträgliche Nachbarschaft der EUGAL mit anderen Nutzungen (zum Beispiel Nutzung der Windenergie, Gewinnung von Trinkwasser, gewerbliche Nutzung) sicherstellen. Die Maßgaben sind durch die Vorhabenträgerin im Zuge der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Technische Details zum geplanten Vorhaben, aber auch Grunddienstbarkeiten, Enteignungs- und Entschädigungsfragen sowie Einwendungen gegen die Baumaßnahme waren nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, sondern bleiben dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (PlanFV) vorbehalten.
Die Größenordnung von EUGAL machte es erforderlich, das Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten auf seine Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Die in diesem Zusammenhang von der Fa. Gascade beauftragten Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben im sächsischen Abschnitt nicht in erheblichem Maße nachteilig auf die Umwelt auswirken wird. Die Raumordnungsbehörde bestätigt im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens dieses Ergebnis der Untersuchung der Umweltauswirkungen unter raumordnerischen Gesichtspunkten.
Als Standort für die Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) wird der in das Raumordnungsverfahren eingebrachte Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger von Deutschneudorf „Standort Wiese“ an der Bergstraße Deutschneudorf zur weiteren Planung empfohlen. Die EUGAL kann somit ohne verbleibende langfristige Umweltauswirkungen verlegt werden, wenn die Vorhabenträgerin die Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren die im Raumordnungsverfahren eingegangen Hinweise für die Vorbereitung des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt.
Die Fa. Gascade als Vorhabenträgerin hatte bereits vor der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens ihre Planung zur Erdgasleitung auf Informationsveranstaltungen für die Region Dresden in der Stadt Coswig und für die Region Chemnitz in der Gemeinde Deutschneudorf vorgestellt.
Die Landesdirektion Sachsen beteiligte im jetzt abgeschlossenen Verfahren 155 Belangträger und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Geantwortet haben staatliche Stellen von Bund und Land, Kommunen, Belangträger aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Energieversorgung und Telekommunikation, anerkannte Naturschutzvereinigungen und sonstige Belangträger aus dem Bereich Naturschutz sowie Belangträger aus dem Bereich Bergbau und Verkehr.
Beteiligt wurden auch Belangträger im Land Brandenburg und in der Tschechischen Republik, welche keine Einwendungen zum Abschnitt Sachsen der EUGAL haben. Die einmonatige Auslegung bei den Gemeinden zu Anfang des Jahres gab den dort ansässigen Bürgern Gelegenheit, Anregungen, Kritik und Bedenken vorzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren EUGAL auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen einzusehen.
Die Raumordnungsbehörde kommt im Ergebnis der Gesamtabwägung in ihrer Raumordnerischen Beurteilung zu dem Schluss, dass die am stärksten mit bestehenden Fernleitungen bündelungsfähige Vorzugstrasse unter raumordnerischen Gesichtspunkten auch vorzugswürdig ist. Die Vorzugsvariante nimmt im geringsten Umfang bislang ungestörten Raum in Anspruch. Hinzu kommt, dass die großräumigen Alternativvarianten zwischen fünf bis neun Kilometer längere Leitungsverlegungen verursachen würden und vermehrt hochwertige landwirtschaftliche Lößböden in Anspruch nähmen.
Unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung ist ab sofort das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens öffentlich verfügbar.