Medieninformationen 2006 [LDD]
[42/2006 - 25.08.2006]
Regierungspräsidium Dresden ergreift weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerentscheids zur Dresdner Waldschlößchenbrücke
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.08.2006 weder die Vergabe von Leistungen zum Bau der Waldschlösschenbrücke noch einen erneuten Bürgerentscheid mit der notwendigen Mehrheit beschlossen. Vielmehr wurde die Stadt beauftragt, Rechtsbehelf gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums (RP) vom 14.08.2006 einzulegen.
Das RP hat daher am 25.08.2006 die sofortige Vollziehung seines Bescheides vom 14.08.2006 angeordnet. Hierin hatte das RP die Aufhebung des als rechtswidrig bewerteten Beschlusses des Dresdner Stadtrates zum Thema „Waldschlößchenbrücke“ vom 10.08.2006 bis zum 24.08.2006 gefordert und darüber hinaus angeordnet, anstehende Vergabeentscheidung zum Bau der Waldschlößchenbrücke ebenfalls bis zum 24.08.2006 zu treffen.
Das RP begründet die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit, dass nur durch eine sofortige Aufhebung der beanstandeten Stadtratsbeschlüsse einerseits und eine sofortige Vergabeentscheidung im Sinne der rechtsaufsichtlichen Verfügung andererseits dem bevorstehenden Ablauf der vergaberechtlichen Zuschlagsfrist sowie einem damit einhergehenden beträchtlichen finanziellen Schaden wirksam begegnet werden kann. Die Eilbedürftigkeit ergibt im sich im Weiteren daraus, dass die dreijährige Sperrwirkung des Bürgerentscheids schon am 26.02.2008 endet, bisher aber immer noch nicht mit entsprechenden Vollzugsmaßnahmen begonnen worden ist, so dass das Bürgervotum ins Leere zu gehen droht.
Außerdem endet die vergaberechtliche Zuschlagsfrist am 01.09.2006. Erfolgt die Vergabe bzw. der Zuschlag nicht innerhalb dieser Frist, sind Schadensersatzansprüche der Bieter gegen die Landeshauptstadt Dresden in nicht abschätzbarer Höhe sicher zu erwarten.
Das RP hat daher in einem weiteren Bescheid vom 25.08.2006 im Wege der Ersatzvornahme nunmehr an Stelle des Stadtrates die Vergabeentscheidung getroffen, die der OB nunmehr im Wege der Zuschlagserteilung zu vollziehen hat. Wegen der besonderen Dringlichkeit wurde gleichzeitig die sofortige Vollziehung angeordnet.
Das RP hat keine andere Möglichkeit gesehen, die Umsetzung des bindenden Bürgerentscheids zu erreichen und mögliche Schadensersatzansprüche von der Stadt abzuwenden.
Da die Stadt erneut zu erkennen gegeben hat, dass sie nicht gewillt ist, den beanstandeten Stadtratsbeschluss vom 10.08.2006 aufzuheben, hindert dies den Oberbürgermeister den Bürgerentscheid vom 27.02.2005 unverzüglich zu vollziehen. Eine zeitnahe Aufhebung des Beschlusses ist somit erforderlich, da ansonsten die Entscheidung über die Vergaben zum Bau der Brücke unbefristet ausgesetzt bliebe und die Bindefrist der den Vergaben zugrunde liegenden Angebote am 01.09.2006 enden würde. Es besteht insoweit eine Blockadesituation, die den weiteren Vollzug des Bürgerentscheids hemmt.
Angesichts der Blockadehaltung im Stadtrat droht die dreijährige Bindefrist des Bürgerentscheids am 26.02.2008 abzulaufen, ohne dass mit dem Bau der Waldschlösschenbrücke begonnen wurde. Es wäre mit dem hohen Rang, den die sächsische Verfassung Formen der direkten Demokratie, wie dem Bürgerentscheid, verleiht, nicht vereinbar, wenn der Stadtrat – selbst nach Änderung der Sachlage – den Vollzug des Bürgerentscheids für nicht mehr opportun hielte und sich aus diesem Grunde berechtigt fühlte, die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung zu verweigern.
In drei Stadtratssitzungen ist es nicht gelungen, die Sperrwirkung des Bürgerentscheids vom 27.02.2005 durch Herbeiführung eines neuen Bürgerentscheids aufzuheben.