Medieninformationen 2017
[024/2017 - 19.04.2017]
Umbau der Straßenbahntrasse in Dresden-Strehlen soll schnellstmöglich weitergehen
Landesdirektion Sachsen ergänzt Planfeststellungsverfahren zur neuen Linienführung durch die Oskarstraße
Die Landesdirektion Sachsen behebt die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht im Planfeststellungsverfahren für den Neubauabschnitt der Stadtbahntrasse im Dresdner Stadtteil Strehlen festgestellten formalen Mängel so schnell wie möglich.
Das Gericht kritisiert im Ergebnis eines Verfahrens zum einstweiligen Rechtsschutz, dass in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nicht auf sämtliche zur Auslegung kommenden Unterlagen hingewiesen wurde. Weiter seien die zur Auslegung gekommenen Unterlagen nicht vollständig gewesen und nach einer Überarbeitung und Auslegung der Planunterlagen sei kein erneuter Erörterungstermin mit den Einwendern durchgeführt worden.
Die Landesdirektion Sachsen wird die Planunterlagen nun voraussichtlich ab Mitte Mai erneut öffentlich auslegen. Zuvor müssen die Unterlagen komplettiert und die Auslegung öffentlich bekanntgemacht werden. Alle Betroffenen haben dann einen Monat Zeit, Einblick in die Planungen zu nehmen. Bis zwei Wochen nach dem Ende der Auslegung können schriftlich Einwendungen erhoben werden. Anschließend wird ein Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten durchgeführt.
Nach Abschluss des Erörterungstermins wird die Landesdirektion Sachsen einen Planergänzungsbeschluss fertigen. Auch dieser wird dann – allerdings nur für den Zeitraum von zwei Wochen - öffentlich ausgelegt. Auch gegen den Planergänzungsbeschluss kann Klage erhoben werden.
Für das gesamte Verfahren bis zur Vorlage des Planergänzungsbeschlusses veranschlagt die Landesdirektion Sachsen einen Zeitraum von etwa vier Monaten.
Das Gericht kritisiert im Ergebnis eines Verfahrens zum einstweiligen Rechtsschutz, dass in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nicht auf sämtliche zur Auslegung kommenden Unterlagen hingewiesen wurde. Weiter seien die zur Auslegung gekommenen Unterlagen nicht vollständig gewesen und nach einer Überarbeitung und Auslegung der Planunterlagen sei kein erneuter Erörterungstermin mit den Einwendern durchgeführt worden.
Die Landesdirektion Sachsen wird die Planunterlagen nun voraussichtlich ab Mitte Mai erneut öffentlich auslegen. Zuvor müssen die Unterlagen komplettiert und die Auslegung öffentlich bekanntgemacht werden. Alle Betroffenen haben dann einen Monat Zeit, Einblick in die Planungen zu nehmen. Bis zwei Wochen nach dem Ende der Auslegung können schriftlich Einwendungen erhoben werden. Anschließend wird ein Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten durchgeführt.
Nach Abschluss des Erörterungstermins wird die Landesdirektion Sachsen einen Planergänzungsbeschluss fertigen. Auch dieser wird dann – allerdings nur für den Zeitraum von zwei Wochen - öffentlich ausgelegt. Auch gegen den Planergänzungsbeschluss kann Klage erhoben werden.
Für das gesamte Verfahren bis zur Vorlage des Planergänzungsbeschlusses veranschlagt die Landesdirektion Sachsen einen Zeitraum von etwa vier Monaten.