Medieninformationen 2005 [LDD]
[05/2005 - 03.02.2005]
RP Dresden leitet disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Roßberg ein
Regierungspräsident Dr. Hasenpflug hat gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Ingolf Roßberg, ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Vorermittlungsführerin ist Frau Regierungsvizepräsidentin Dr. Weiß. Gegenstand des Vorermittlungsverfahrens sind die gegen Herrn Roßberg öffentlich erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Flutkoordinators Reiner H. Sehm.
Für die Dauer des in gleicher Sache bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängigen Ermittlungsverfahrens hat der Regierungspräsident aus Gründen der Verwaltungsökonomie das Ruhen des Vorermittlungsverfahren angeordnet.
Das Vorermittlungsverfahren kann mit der Einstellung des Verfahrens, einem Verweis, der Verhängung einer Geldbuße oder der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens abgeschlossen werden. Bei Letzterem wäre das Regierungspräsidium Verfahrensführer bis zur Erstellung eines abschließenden Berichtes an die Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Dresden. Die Disziplinarkammer würde über die konkrete Disziplinarmaßnahme entscheiden.