Medieninformationen 2017
[016/2017 - 02.03.2017]
ENSO kann 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Reichenberg und Niederwartha erneuern
Landesdirektion Sachsen genehmigt Ersatzneubau mit weniger Masten und neuem Trassenabschnitt bei Dippelsdorf
Die Landesdirektion Sachsen hat der ENSO Energie Sachsen Ost AG die Genehmigung zum Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsleitung Schmölln-Niederwartha im Abschnitt zwischen dem Moritzburger Ortsteil Reichenberg und dem Umspannwerk Niederwartha erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt die ENSO über Baurecht.
Der Ersatzneubau der 110-kV-Leitung ist erforderlich, da die gewünschte Erhöhung der Übertragungsfähigkeit ein modernes und leistungsfähiges Leitungsnetz voraussetzt. Überdies verursacht die bestehende, aus dem Jahr 1930 stammende, Leitungsanlage einen unverhältnismäßig hohen Unterhaltungsaufwand.
Der genehmigte Abschnitt hat eine Gesamtlänge von 8,9 Kilometern. Für den Ersatzneubau nutzt man auf einer Länge von 6,6 Kilometern die vorhandene Trasse. In der Ortslage Dippelsdorf, einem Ortsteil von Moritzburg, wird die innerörtliche Trasse aufgegeben. Hier erfolgt auf einer Länge von 2,3 Kilometern ein Tassenneubau, welcher außerhalb der Ortslage verläuft.
Der gesamte Leitungsabschnitt wird künftig mit nur noch 32 Masten auskommen. Die bestehende Leitung verfügt über 44 Masten. Die Reduzierung der Masten bedingt 24 neue Maststandorte. Die alten Masten werden zurückgebaut. Die Reduzierung der Masten wird durch neue Masttypen möglich. Diese sind zwischen 20,5 und 38,5 Meter hoch und damit höher als die vorhandenen Masten. Sie ermöglichen größere Spannweiten und höhere Leiterseiltemperaturen.
Der Vorhabenträger hat für die Neubautrasse bei Dippelsdorf die Führung der Leitung als Erdkabel geprüft. Wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten, der Folgen für die Natur, die Landschaft sowie der mit einem Erdkabel einhergehenden Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft schied diese Variante jedoch aus.
Der Gesetzgeber schreibt für neu trassierte Leitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger die Ausführung als Erdkabel vor, soweit die Gesamtkosten den Faktor 2,75 der Kosten einer Freileitung nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen.
Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Zum einen ist der Kostenfaktor überschritten. Zum anderen wäre die Errichtung eines Erdkabels mit schweren Eingriffen in die Vegetation, in die natürlichen Lebensräume von Tieren, in die Bodennutzung und in das Bodengefüge verbunden. Darüber hinaus ist bei Erdkabeln mit einer betriebsbedingten Erwärmung des umgebenden Erdreichs zu rechnen, was sich gleichfalls negativ auf die natürliche Vegetation und die landwirtschaftliche Nutzung auswirken kann.
Der Ersatzneubau der 110-kV-Leitung ist erforderlich, da die gewünschte Erhöhung der Übertragungsfähigkeit ein modernes und leistungsfähiges Leitungsnetz voraussetzt. Überdies verursacht die bestehende, aus dem Jahr 1930 stammende, Leitungsanlage einen unverhältnismäßig hohen Unterhaltungsaufwand.
Der genehmigte Abschnitt hat eine Gesamtlänge von 8,9 Kilometern. Für den Ersatzneubau nutzt man auf einer Länge von 6,6 Kilometern die vorhandene Trasse. In der Ortslage Dippelsdorf, einem Ortsteil von Moritzburg, wird die innerörtliche Trasse aufgegeben. Hier erfolgt auf einer Länge von 2,3 Kilometern ein Tassenneubau, welcher außerhalb der Ortslage verläuft.
Der gesamte Leitungsabschnitt wird künftig mit nur noch 32 Masten auskommen. Die bestehende Leitung verfügt über 44 Masten. Die Reduzierung der Masten bedingt 24 neue Maststandorte. Die alten Masten werden zurückgebaut. Die Reduzierung der Masten wird durch neue Masttypen möglich. Diese sind zwischen 20,5 und 38,5 Meter hoch und damit höher als die vorhandenen Masten. Sie ermöglichen größere Spannweiten und höhere Leiterseiltemperaturen.
Der Vorhabenträger hat für die Neubautrasse bei Dippelsdorf die Führung der Leitung als Erdkabel geprüft. Wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten, der Folgen für die Natur, die Landschaft sowie der mit einem Erdkabel einhergehenden Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft schied diese Variante jedoch aus.
Der Gesetzgeber schreibt für neu trassierte Leitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger die Ausführung als Erdkabel vor, soweit die Gesamtkosten den Faktor 2,75 der Kosten einer Freileitung nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen.
Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Zum einen ist der Kostenfaktor überschritten. Zum anderen wäre die Errichtung eines Erdkabels mit schweren Eingriffen in die Vegetation, in die natürlichen Lebensräume von Tieren, in die Bodennutzung und in das Bodengefüge verbunden. Darüber hinaus ist bei Erdkabeln mit einer betriebsbedingten Erwärmung des umgebenden Erdreichs zu rechnen, was sich gleichfalls negativ auf die natürliche Vegetation und die landwirtschaftliche Nutzung auswirken kann.