Medieninformationen 2005 [LDD]
[15/2005 - 21.04.2005]
RP Dresden erteilt wasserrechtliche Genehmigung zur Nutzung des "Geierswalder Sees"
Der Sommerspaß kann starten: Baden, Boot fahren und Bojen erlaubt
Am 15. 4. 2005 erteilte das Regierungspräsidium Dresden dem „Förderverein Wasserwelt Geierswalde e.V“. die wasserrechtliche Genehmigung für die Nutzung des Tagebaurestgewässers (TRG) Koschen – „Geierswalder See“ bis zum 31.10.2005 Mit dem Bescheid ist auch eine Option der Nutzung für die Folgejahre jeweils vom 1.4. bis zum 31.10. verbunden.
Die Genehmigung gestattet das Befahren des Gewässers mit Paddel-, Schlauch- Tret- und Ruderbooten, Surfbrettern, Flößen, Luftmatratzen sowie Segelbooten. Auch das Baden wird im Genehmigungszeitraum an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. Ferner wird auch das Befahren des Sees mit Motor- und Jetbooten in abgegrenzten Bereichen möglich sein.
Die Genehmigung ebnet der touristischen Zwischennutzung des „Geierswalder Sees noch während der Zeit der Herstellung des Gewässers rechtlich den Weg. Aber auch Wassersportveranstaltungen gemäß der zwischen dem Antrag stellenden Verein und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung sind nunmehr möglich. Gleiches trifft für die beabsichtigte Segler-Nachwuchsausbildung auf dem Geierswalder See zu.
Allerdings ist die jetzt erteilte Genehmigung auch mit Einschränkungen versehen. Hintergrund dafür sind zum einen Belange des Vogelschutzes, die eine Befahrung des Nordbereiches des Sees ausschließen. Zum anderen ist auch die Standfestigkeit der Uferböschungen noch nicht überall am See garantiert. Darüber hinaus müssen beim Befahren des Sees mit Motor- und Jetbooten Auflagen beachtet werden, die dem Lärmschutz von Anwohnern des Sees dienen. Ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für diese Art der Nutzung ist überdies schnellstens nachzuholen.
Die Abgrenzung der jetzt nutzbaren Bereiche des Sees erfolgt mit 27 Bojen, deren Positionierung mit dem Bescheid festgelegt worden ist. Die Bojen sind nach Ende der Saison wieder zu entfernen.
Das Baden wird von drei Bereichen des Südufers aus erfolgen können. Das Regierungspräsidium weist in seinem Bescheid darauf hin, dass der Geierswalder See mit einem ph-Wert zwischen 3 und 4 augenblicklich keine Badewasserqualität aufweist. Die Badegäste sind deshalb vom Antragsteller in geeigneter Weise auf daraus möglicherweise folgende Haut- und Schleimhautreizungen hinzuweisen. Vor Beginn des Badebetriebes sind in den dafür vorgesehenen Uferbereichen vorhandene Kliffbildungen in Abstimmung mit der LMBV zu beseitigen.
Das vom Antragsteller ebenfalls beabsichtigte Tauchen kann für 2005 nicht genehmigt werden. Taucher können beim momentanen Zustand des Gewässers Setzungsfließrutschungen auslösen und damit sich und andere gefährden. Das Tauchen ist aus diesem Grund auch nicht in die zwischen dem Verein „Wasserwelt Geierswalde“ und der LMBV abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung aufgenommen worden.
Die vom Regierungspräsidium Dresden erteilte wasserrechtliche Genehmigung wird jährlich fortgeschrieben. Dafür muss der Antragsteller dann nur noch die Aktualität des Antragsgegenstandes bestätigen, sowie den Nutzungsvertrag mit der LMBV für den Folgezeitraum und den jeweiligen aktuellen Veranstaltungskalender vorlegen.