Medieninformationen 2005 [LDD]
[16/2005 - 22.04.2005]
Regierungspräsidium Dresden genehmigt den Haushalt 2005 für den Landkreis Bautzen
Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes ist auch 2005 erforderlich
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 21.4.2005 den Haushalt des Landkreises Bautzen für das Jahr 2005 genehmigt. Der Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 233 Mio. € auf. Kreditaufnahmen wurden nicht, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7,9 Mio. € veranschlagt. Der weitaus größte Teil der Haushaltssumme fließt mit etwas mehr als 220 Mio. € in den Verwaltungshaushalt, knapp 13 Mio. € in den Vermögenshaushalt. Mit seinem Haushaltsbescheid hat das Regierungspräsidium auch die für 2005 vorgesehene Kreisumlage in Höhe von 24,8 Prozent für den Landkreis genehmigt.
Für die Genehmigung war Ausschlag gebend, dass der Landkreis Bautzen trotz eines schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeldes für das Jahr 2005 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte. Die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie darüber hinaus eine Nettoinvestitionsrate werden auch im laufenden Jahr wieder erwirtschaftet. Der Landkreis kann damit die veranschlagten Investitionen und die geplanten Investitionsfördermaßnahmen mit einer angemessenen Eigenfinanzierung ausstatten.
Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde jedoch mit der Auflage versehen, dieses Konzept auch im Jahre 2006 fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung ist zu sichern, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Orientierungsdaten sowohl im Jahr 2006 als auch mittelfristig im Haushalt des Landkreises kein struktureller Fehlbetrag entsteht. Sollten einzelne Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht zu den gewünschten Konsolidierungseffekten führen, hat der Landkreis geeignete Ersatzmaßnahmen zu beschließen. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept ist dem Regierungspräsidium zusammen mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2006 zur Prüfung vorzulegen.