Medieninformationen 2017
[011/2017 - 16.02.2017]
Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2017 zur Bewirtschaftung frei
Landesdirektion Sachsen genehmigt sechs Millionen Euro an neuen Krediten
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2017 bestätigt. Zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind Kreditaufnahmen in Höhe von sechs Millionen Euro vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen sind mit 367,87 Millionen Euro veranschlagt.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um 0,2 Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 31,65 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt, trotz geplanter Kreditaufnahme, zum Ende des Haushaltsjahres 55,41 Euro pro Einwohner.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2017 als gesetzmäßig bewerten, da dieser im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist. Der Haushaltsausgleich wird voraussichtlich auch im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2020 erreicht werden. In diesem als auch in den Folgejahren werden jeweils Überschüsse im ordentlichen Ergebnis erwartet.
Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises Mittelsachsen im Jahr 2017 aus, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die mittelfristige Fortschreibung des Finanzplans weist in allen Folgejahren (2018 bis 2020) Überschüsse im Zahlungsmittelbestand aus. Der Landkreis ist somit in der Lage, kontinuierlich und uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigen.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um 0,2 Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 31,65 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt, trotz geplanter Kreditaufnahme, zum Ende des Haushaltsjahres 55,41 Euro pro Einwohner.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2017 als gesetzmäßig bewerten, da dieser im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist. Der Haushaltsausgleich wird voraussichtlich auch im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2020 erreicht werden. In diesem als auch in den Folgejahren werden jeweils Überschüsse im ordentlichen Ergebnis erwartet.
Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises Mittelsachsen im Jahr 2017 aus, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die mittelfristige Fortschreibung des Finanzplans weist in allen Folgejahren (2018 bis 2020) Überschüsse im Zahlungsmittelbestand aus. Der Landkreis ist somit in der Lage, kontinuierlich und uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigen.