Medieninformationen 2005 [LDD]
[22/2005 - 24.05.2005]
Regierungspräsidium Dresden schließt Planfeststellung für die Vorflutanbindung Lugteich-Kortitzmühle ab
Hoyerswerda kann dem Grundwasseranstieg trotzen
Mit Beschluss vom 17.05.2005 hat das Regierungspräsidium Dresden den Plan der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für das Gewässerausbauvorhaben „Vorflutanbindung Lugteich/Kortitzmühle“ festgestellt. Der Planfeststellung war ein wasserrechtliches Verfahren vorausgegangen.
Das genehmigte Gewässerausbauvorhaben ist letzter und abschließender Teil der wasserbaulichen Maßnahmen zum Schutz der Stadt Hoyerswerda und des Umlandes vor dem Wiederanstieg von Grundwasser nach dem Ende Braunkohleförderung in mehreren Lausitzer Tagebaurevieren. Zum Gesamtvorhaben gehören außerdem die bereits genehmigten Abschnitte „Herstellung des Westrandrandgrabens“ und „Maßnahmen zum Schutz der Altstadt Hoyerswerda/Umland vor dem Grundwasserwiederanstieg“, deren Vorhabensträgerin die Stadt Hoyerswerda ist. Mit der jetzigen Planfeststellung werden die drei Teilabschnitte zu einem funktionierenden Gesamtsystem zur Abwehr von Gefahren des Grundwasserwiederanstiegs verbunden.
Die entstehende Gewässerlandschaft der Seenkette Lugteich-Kortitzmühle-Laubusch umfasst neben diesen drei Tagebaurestgewässern zwei Überleiter, den Zuleiter von der Alten Elster zum Tagebaurestgewässer Lugteich sowie die Herstellung des Anschlussgrabens und die Einbindung in den Lugteichüberleiter zur Vorflutanbindung von Vernässungsflächen. Der Beschluss regelt die Durchführung von Baumaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steuerung der Wassermenge und Verbesserung der Wasserqualität. Zur Verbesserung der Wasserqualität ist unter anderem das Einbringen von Kalkhydrat zur Anhebung des pH-Wertes im Tagebaurestgewässer Kortitzmühle vorgesehen.
Das Tagebaurestgewässer Laubusch hat - im Gegensatz zu den Gewässern Lugteich und Kortitzmühle - seinen Endwasserstand bereits seit 1970 erreicht. Die im Auslaufbereich des Tagebaurestgewässers geplante Wehranlage mit Einbindung in den Schleichgraben befindet sich auf dem Gebiet des Landes Brandenburg und ist daher nicht Gegenstand des vorliegend festgestellten Planes.
Mit der jetzt erfolgten Zulassung von wasserbaulichen Maßnahmen wurde nach den bereits planfestgestellten Vorhaben „Restlochkette Sedlitz-Skado-Koschen“, „Spreetal/Neißewasser-überleitung“ und „Berzdorfer See“ ein weiterer wichtiger Schritt zur Sanierung des Wasser-haushalts in der ostsächsischen Lausitz getan.