Aufgaben - Abteilung 3
[25.01.2018]
Referat 39 – Vergaberecht, Preisrecht, Internationale Zusammenarbeit und Gleichstellung
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Referat 39 ist Nachprüfungsbehörde nach dem Sächsischen Vergabegesetz für Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Zweckverbände.
Es ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben im gesamten Freistaat, sofern der Auftragswert
Die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften kann gegenüber dem kommunalen Auftraggeber beanstandet werden. Hilft dieser nicht ab, so hat der Auftraggeber Referat 39 zu unterrichten, welches dann das Nachprüfungsverfahren durchführt.
Die öffentlichen Aufträge unterliegen dem öffentlichen Preisrecht. Für in Sachsen ansässige Unternehmen ist das Referat 39 als Preisüberwachungsstelle die zuständige Behörde.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Preisüberwachungsstelle die Zulässigkeit des Preises im Rahmen eines Preisaufsichtsverfahrens für öffentliche Aufträge nach der "VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" nachzuweisen. Die Preisüberwachungsstelle ermittelt dann den preisrechtlich zulässigen Höchstpreis. Das Prüfungsergebnis findet i. d. R. in einem preisrechtlichen Gutachten seinen Niederschlag.
Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie Internationale Zusammenarbeit:
Weitere Informationen finden Sie unter Fachthemen/Formulare Merkblätter/Referat 39.
Aufgaben im Bereich Gleichstellung:
Es ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben im gesamten Freistaat, sofern der Auftragswert
- bei Bauleistungen
75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und - bei Lieferungen und Leistungen
50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften kann gegenüber dem kommunalen Auftraggeber beanstandet werden. Hilft dieser nicht ab, so hat der Auftraggeber Referat 39 zu unterrichten, welches dann das Nachprüfungsverfahren durchführt.
Die öffentlichen Aufträge unterliegen dem öffentlichen Preisrecht. Für in Sachsen ansässige Unternehmen ist das Referat 39 als Preisüberwachungsstelle die zuständige Behörde.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Preisüberwachungsstelle die Zulässigkeit des Preises im Rahmen eines Preisaufsichtsverfahrens für öffentliche Aufträge nach der "VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" nachzuweisen. Die Preisüberwachungsstelle ermittelt dann den preisrechtlich zulässigen Höchstpreis. Das Prüfungsergebnis findet i. d. R. in einem preisrechtlichen Gutachten seinen Niederschlag.
Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie Internationale Zusammenarbeit:
- Bewilligungsbehörde zur Förderung interregionaler, grenzübergreifender Projekte sowie des Europagedankens
- Bewilligungsbehörde für Projekte der Zukunftsregion Freistaat Sachsen – Republik Polen – Tschechische Republik
Weitere Informationen finden Sie unter Fachthemen/Formulare Merkblätter/Referat 39.
Aufgaben im Bereich Gleichstellung:
- Förderung der Chancengleichheit zu folgenden Fördergegenständen:
- Gleichstellungsvorhaben
- Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
- Vorhaben von Kommunen
- Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
- Fachaufsicht über die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit und Beratung von Frauen- und Männervereinen zu gleichstellungspolitischer Arbeit