Medieninformationen 2005 [LDD]
[31/2005 - 08.07.2005]
Weißeritzkreis hat für 2005 einen genehmigten Haushalt
Altfehlbeträge und neue Lasten machen Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erforderlich
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat mit Bescheid vom 7.6.2005 den Haushalt des Weißeritzkreises für das laufende Jahr genehmigt. Mit seinem Haushaltsbescheid hat das Regierungspräsidium auch der für 2005 vorgesehenen Kreisumlage in Höhe von 27 Prozent für den Landkreis seine Einwilligung erteilt. Im gleichen Zug stimmte das RP der vom Kreistag beschlossenen Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu, dies jedoch unter Anordnung einer weiteren Überarbeitung des Konzeptes.
Der vom Regierungspräsidium genehmigte Kreishaushalt weist Einnahmen von gut 112 Mio. € und Ausgaben in Höhe von etwas mehr als 121 Mio. € auf. Der weitaus größte Teil der Ausgaben fließt mit etwa 97,5 Mio. € in den Verwaltungshaushalt, knapp 23,6 Mio. € gehen in den Vermögenshaushalt. Das Defizit von 7,1 Mio. € im Verwaltungshaushalt resultiert auf den finanziellen Belastungen des Landkreises aus der Umsetzung von Hartz IV. Bis zur Vorlage von fundierten Daten über die finanziellen Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze wird jedoch von einer Belastungsneutralität für den Landkreis ausgegangen..
Die im Vermögenshaushalt ausgewiesenen 1,8 Mio. € Defizit ergeben sich aus ungedeckten Fehlbeträgen der Vorjahre. Im Jahr 2005 entstehen jenseits der Umsetzung von Hartz IV dem Landkreis keine neuen Defizite. Zu den positiven Aspekten des Kreishaushaltes 2005 gehört auch, dass die vorgeschriebene allgemeine Mindestrücklage zum 31.12.2005 vorgehalten werden soll und die erforderliche Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann.
Allerdings kann der Weißeritzkreis weder im laufenden Jahr noch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften. Darüber hinaus lassen die erst nach Verabschiedung des Kreishaushaltes in Kraft getretenen Neuregelungen aus dem Finanzausgleichsgesetz Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen gegenüber den Planansätzen entstehen. Dem stehen in den Jahren 2006 bis 2008 in der Planung noch nicht berücksichtigte Mehrausgaben bei der Landeswohlfahrtsumlage gegenüber. Summarisch sind im Finanzplanungszeitraum daraus neue strukturelle Fehlbeträge in Höhe von knapp 2,6 Mio. € zu erwarten.
Das RP hat deshalb die weitere Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes unter Berücksichtigung der aktuellen Daten angeordnet. Damit soll gesichert werden, dass der Weißeritzkreis auch in den kommenden Jahren jeweils einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegt und spätestens im Jahr 2009 der vollständige Altschuldenabbau erreicht ist. Das entsprechend fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept ist dem RP zusammen mit dem Haushalt 2006 zur Prüfung einzureichen. Mit diesem Konzept soll auch weiteren finanziellen Risiken – etwa künftig sinkenden Landeszuweisungen als Folge der Regelungen des Solidarpakt II oder der absehbaren Einwohnerentwicklung – Rechnung getragen werden.
Nur unter der Maßgabe einer den genannten Vorgaben folgenden Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes konnte das RP auch die für 2005 geplante Kreditaufnahme des Kreises in Höhe von knapp 2,5 Mio. € genehmigen. Das RP hat dabei von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, nach der bei defizitärer Haushaltslage unabweisbare Fortsetzungs- und Ersatzmaßnahmen mit Krediten finanziert werden dürfen. Mit gleicher Begründung sind auch die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für den Landkreis genehmigt worden.