Medieninformationen 2005 [LDD]
[32/2005 - 13.07.2005]
Segeln, Schwimmen, Surfen: Dreiweiberner See ist zum Gemeingebrauch freigegeben
Die Gewässernutzung wird durch Verfügung ohne zeitliche Befristung geregelt
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit einer Allgemeinverfügung vom 12.7.2005 den Gemeingebrauch am Speicherbecken Dreiweibern zugelassen und gleichzeitig geregelt.
Danach wird von nun an ohne zeitliche Befristung das Baden an den ausgewiesenen Uferbereichen bei Dreiweibern und Lohsa ebenso möglich sein wie das Befahren des Sees mit Segel-, Ruder-, Paddel- und Tretbooten, Kanus, Schwimmflößen und Surfbrettern. Die Wasserfahrzeuge dürfen allerdings eine Länge von 10 Metern nicht überschreiten und nicht motorgetrieben sein.
Neben dem Baden ist mit der Allgemeinverfügung auch das Tauchen im Speicher gestattet. Ausgenommen davon ist jedoch das Sporttauchen mit Atemgeräten. Dafür wäre im Bedarfsfall ebenso wie für eine Reihe anderer Nutzungen gesonderte Genehmigungen bei der zuständigen Wasserbehörde einzuholen.
Wasserentnahme aus dem Speicher ist sowohl als Schöpfen mit Handgefäßen als auch beim Tränken von Vieh möglich. Generell unterliegt der Dreiweiberner See als Speicher wasserwirtschaftlicher Nutzung, so dass im Verlaufe des Jahres Wasserspiegelschwankungen zu erwarten sind.
Der Gemeingebrauch am Dreiweiberner See ist durch die Verfügung aus Gründen der Sicherheit und des Naturschutzes räumlich eingeschränkt. So bleibt der Umkreis des Zuleiters der Kleinen Spree und das Steilufer einschließlich des Steinverbaus von den genehmigten Nutzungsmöglichkeiten ausgenommen. Gegenüber Schilfflächen ist bei Nutzung des Sees ein Abstand von 50 Metern einzuhalten. Der Ostteil des Dreiweiberner Sees ist Ruhezone für eine Reihe von Wasservogelarten. Deshalb ist das Befahren der offenen Wasserfläche in diesem Bereich jeweils zwischen dem 1.10. und dem 30.4. nicht gestattet.
Die für die Nutzung gesperrten Bereich werden durch Bojen abgegrenzt. Dafür sind arbeitsteilig die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) und die Gemeinde Lohsa zuständig.