Medieninformationen 2005 [LDD]
[35/2005 - 26.07.2005]
Baurecht für den Gleisanschluss ins Kodersdorfer Industriegebiet ist hergestellt
Neues Nebengleis zum "Sandberg" erspart der Region täglich 240 Sattelzüge
Mit Bescheid vom 22.07.2005 hat das Regierungspräsidium Dresden die Planfeststellung für einen Gleisanschluss zum Industriegebiet „Sandberg“ in der Gemeinde Kodersdorf getroffen. Damit kann der Standort nun Anschluss an die Hauptstrecke 6142 Cottbus – Görlitz der DB Netz AG erhalten. Die Anschlussbahn wird von der neu einzurichtenden Anschlussstelle ab Bahnkilometer 193,9 der Hauptstrecke auf einer Länge von etwa anderthalb Kilometern eingleisig um den Fiebigsberg geführt und verzweigt sich dann in mehrere Wagenübergabe- und Ladegleise. Eines der Ladegleise wird die Firma Klausner Holz Sachsen GmbH nutzen, die neben der Gemeinde Kodersdorf als Vorhabensträger auftritt. Ein weiteres Ladegleis steht anderen Unternehmen zur Verfügung, die sich am Standort ansiedeln wollen. Die Gesamtbaulänge der öffentlichen Anschlussbahn beträgt etwa 2700 Meter.
Mit der Inbetriebnahme des Gleisanschlusses kann der künftig im Industriegebiet „Sandberg“ anfallende Transportbedarf wirtschaftlicher und umweltfreundlicher abgewickelt werden. Die ökologischen Vorteile des Schienengüterverkehrs liegen vor allem in den geringen Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Würde der langfristig geschätzte Transportbedarf auf der Straße bewältigt, müssten dazu täglich etwa 240 Fahrten mit Sattelschleppern erfolgen. Somit ist vorliegend die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene in besonderem Maße Voraussetzung für die Umfeld- und Umweltverträglichkeit der neuen Industrieansiedlungen in Kodersdorf.
Das Planfeststellungsverfahren konnte in der kurzen Zeit von nur vier Monaten durchgeführt werden. Dazu trug insbesondere bei, dass die Gemeinde Kodersdorf hinsichtlich der erforderlichen Inanspruchnahme von Flächen mit allen betroffenen Grundeigentümern einvernehmliche Lösungen erzielen konnte. Teil der Planfeststellung war auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, in deren Ergebnis die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt werden konnte. Die mit dem Gleisneubau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft können durch Gehölzpflanzungen und Wiederaufforstungen ausgeglichen werden.