Medieninformationen 2016
[95/2016 - 14.12.2016]
Erörterung der Einwendungen zum Ausbauvorhaben „Bahnbogen Chemnitz“ der DB AG abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen hat heute den Erörterungstermin für das Ausbauvorhaben „Bahnbogen Chemnitz“ der Deutschen Bahn AG, zu dem auch das denkmalgeschützte Viadukt Chemnitz gehört, beendet.
Der Erörterungstermin ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Im Erörterungstermin wurden die von betroffenen Bürgern, Institutionen und Behörden zum Vorhaben vorher schriftlich vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, der Deutschen Bahn AG, erörtert.
Der Erörterungstermin umfasste drei Einzeltermine. Am 12. Dezember 2016 wurden mit den Fachbehörden der Stadt Chemnitz und des Freistaates Sachsen Fragen des Denkmalschutzes beraten.
Am 13. Dezember 2016 wurden private Belange ohne Denkmalbezug, wie zum Beispiel Grundstücksnutzungen währen der Baumaßnahmen, besprochen. Des Weiteren wurden Stellungnahmen von Behörden und Institutionen behandelt. Dabei kam unter anderem die Notwendigkeit eines Verkehrskonzeptes für die Zeit der Bauarbeiten zur Sprache. Überdies wurden Forderungen der Naturschutzverbände BUND und Grüne Liga sowie der unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Chemnitz besprochen.
Am heutigen 14. Dezember 2016 wurden ausschließlich private Einwendungen erörtert. Von den 550 Bürgern, die gegen die Planungen schriftliche Einwendungen erhoben hatten, nahmen rund 100 am Erörterungstermin im Chemnitzer Veranstaltungszentrum „LUXOR“ teil. Rund 50 Bürger ergriffen das Wort und trugen Ihre Bedenken vor.
Als nächsten Schritt muss die Deutsche Bahn AG der Landesdirektion Sachsen weitere Unterlagen, insbesondere zum Denkmalschutz, vorlegen. Nach deren Sichtung wird über den Fortgang des Verfahrens entschieden.
Die Landesdirektion Sachsen führt das Planfeststellungsverfahren nur bis zum Ende der Anhörung - die den Erörterungstermin umfasst - durch. Auf der Grundlage des von der Landesdirektion Sachsen zu erstellenden Berichtes wird dann das Eisenbahnbundesamt (EBA) den abschließenden Planfeststellungsbeschluss erarbeiten.
Der Erörterungstermin ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Im Erörterungstermin wurden die von betroffenen Bürgern, Institutionen und Behörden zum Vorhaben vorher schriftlich vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, der Deutschen Bahn AG, erörtert.
Der Erörterungstermin umfasste drei Einzeltermine. Am 12. Dezember 2016 wurden mit den Fachbehörden der Stadt Chemnitz und des Freistaates Sachsen Fragen des Denkmalschutzes beraten.
Am 13. Dezember 2016 wurden private Belange ohne Denkmalbezug, wie zum Beispiel Grundstücksnutzungen währen der Baumaßnahmen, besprochen. Des Weiteren wurden Stellungnahmen von Behörden und Institutionen behandelt. Dabei kam unter anderem die Notwendigkeit eines Verkehrskonzeptes für die Zeit der Bauarbeiten zur Sprache. Überdies wurden Forderungen der Naturschutzverbände BUND und Grüne Liga sowie der unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Chemnitz besprochen.
Am heutigen 14. Dezember 2016 wurden ausschließlich private Einwendungen erörtert. Von den 550 Bürgern, die gegen die Planungen schriftliche Einwendungen erhoben hatten, nahmen rund 100 am Erörterungstermin im Chemnitzer Veranstaltungszentrum „LUXOR“ teil. Rund 50 Bürger ergriffen das Wort und trugen Ihre Bedenken vor.
Als nächsten Schritt muss die Deutsche Bahn AG der Landesdirektion Sachsen weitere Unterlagen, insbesondere zum Denkmalschutz, vorlegen. Nach deren Sichtung wird über den Fortgang des Verfahrens entschieden.
Die Landesdirektion Sachsen führt das Planfeststellungsverfahren nur bis zum Ende der Anhörung - die den Erörterungstermin umfasst - durch. Auf der Grundlage des von der Landesdirektion Sachsen zu erstellenden Berichtes wird dann das Eisenbahnbundesamt (EBA) den abschließenden Planfeststellungsbeschluss erarbeiten.