Medieninformationen 2016
[094/2016 - 09.12.2016]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt 2016 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Landesdirektion Sachsen hat die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz–Osterzgebirge für das laufende Jahr genehmigt. Es handelt sich dabei um Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 18.612.400 Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 6.188.000 Euro.
Der überwiegende Teil der nun genehmigten Kredite soll für die Finanzierung von Unterkünften für Asylbewerber (15.626.600 Euro) und unbegleitete minderjährige Asylbewerber (940.000 Euro) aufgenommen werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen erlauben dem Landkreis, Verträge für Investitionsmaßnahmen, die erst in den Jahren 2017 und 2018 ausgeführt und bezahlt werden sollen, bereits jetzt abzuschließen. Sie werden im Wesentlichen für aus dem kommunalen Investitionspaket geförderte Maßnahmen benötigt.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wurde nicht erhöht und wie im Vorjahr wieder auf 32,98 Prozent der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2016 wurden die ordentlichen Erträge auf insgesamt 283.920.764 Euro und die ordentlichen Aufwendungen auf 302.946.434 Euro festgesetzt. Mit einer Minusdifferenz aus Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 19.025.670 Euro wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht.
Aus den Daten des Haushaltsplanes und der mittelfristigen Finanzplanung geht hervor, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises derzeit eingeschränkt ist. Im Haushaltsjahr 2016 erwirtschaftet der Landkreis keinen Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Vielmehr hat er mit der Haushaltssatzung einen Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 4.428.452 EUR festgesetzt. Der Landkreis ist im Jahr 2016 nicht, in den Jahren 2017 und 2019 nur teilweise und erst im Jahr 2018 vollständig in der Lage, die ordentlichen Tilgungen seiner Kredite aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu finanzieren. Aufgrund von Mehrausgaben im Jahr 2015 hat der Landkreis auch keine Liquiditätsreserve mehr, um den vorgenannten Zahlungsmittelbedarf zu decken.
Daher sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 selbst nach den (erleichternden) Übergangsregelungen zur Einführung der Doppik nicht gesetzmäßig.
Deshalb konnte die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung nur mit einer Auflage zur Aufstellung und Ausführung eines Haushaltsstrukturkonzeptes erteilen. Mit dem Haushaltsstrukturkonzept soll der Landkreis durch bessere Ausschöpfung seiner Einnahmemöglichkeiten und strikte Sparsamkeit bei den Ausgaben selbst einen Weg zur Wiederherstellung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erarbeiten und sich mit einem Kreistagsbeschluss verbindlich zu den erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen verpflichten. Das Konzept ist der Landesdirektion spätestens gemeinsam mit der beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2017 zur Prüfung vorzulegen.