Medieninformationen 2007 [LDD]
[09/2007 - 09.02.2007]
Regierungspräsidium Dresden bestätigt rechtswirksame Gründung des Zweckverbandes Bischofswerda-Röderaue
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 09.02.2007 den Antrag der Stadt Radeberg auf Rücknahme der Genehmigung der Fusion des Zweckverbandes Wasserver-sorgung Bischofswerda GmbH (WV Bischofswerda) und des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue (TZV Röderaue) zum Zweckverband Bischofswerda-Röderaue (ZV Bischofswer-da-Röderaue) abgelehnt. Auch der hilfsweise gestellte Antrag auf Wiederaufnahme des Ge-nehmigungsverfahrens für den ZV Bischofswerda-Röderaue wurde abschlägig beschieden.
Die von der Stadt Radeberg geltend gemachten Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Zwecksverbandsvereinigung haben sich nicht bestätigt. Die Prüfung ergab vielmehr, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Verbandsvereinigung im Falle des ZV Bischofswerda-Röderaue erfüllt worden sind.
Der zu den von der Stadt Radeberg monierten Vorgängen vorliegende Schriftverkehr, einschlägige Sitzungsprotokolle und Stellungnahmen Betroffener belegen, dass eine vollständige Information über alle für die Verbandsvereinigung relevanten Sachverhalte vor der Verbandsvereinigung möglich war. Hinweise auf die angespannte Liquidität der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH (WV Bischofswerda GmbH) zum Zeitpunkt der Verbandsfusion ergaben sich so schon aus den vom WV Bischofswerda GmbH den Partnern im Vorfeld der Fusion zur Verfügung gestellten Planungsübersichten und –tabellen. Es ist selbstverständliche Pflicht der in einer Verbandsvereinigung Handelnden, die relevanten Informationen abzurufen, zu prüfen und erforderlichenfalls erklären und ergänzen zu lassen.
Die Stadt Radeberg hat innerhalb eines Monats nach Zustellung des abschlägigen Bescheides Gelegenheit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.