Medieninformationen 2005 [LDD]
[52/2005 - 26.10.2005]
Bunte Vögel landen in Dresden auf festem Grund
Regierungspräsidium Dresden schließt Planfeststellung für die Erneuerung der Start- und Landebahn des Flughafens Dresden ab
Mit Bescheid vom 25. Oktober 2005 hat das Regierungspräsidium Dresden die Planfeststellung für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Dresden – Sanierung der Start- und Landebahn“ abgeschlossen. Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug übergab am 26. Oktober 2005 den Planfeststellungsbeschluss dem Vorhabensträger, der Flughafen Dresden GmbH.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war der Abbruch der rund 50 Jahre alten und maroden Start- und Landebahn sowie die um 70 Meter in nordwestlicher Richtung versetzte Neuerrichtung der Start- und Landebahn. Die neue Start- und Landebahn soll mit 2.850 Metern ca. 350 Meter länger ausfallen als die alte Start- und Landebahn. Damit kann in Zukunft der auf dem Flughafen Dresden verkehrende Mittelstreckenverkehr ohne Einschränkungen bei der Betankung oder der Transportlast abgewickelt werden. Eine Kapazitätserweiterung des Flughafens ist mit der neuen Start- und Landebahn hingegen nicht verbunden.
Die Antragstellung für das Vorhaben erfolgte durch die Flughafen Dresden GmbH am 15. Dezember 2004. Während des Anhörungsverfahrens erhoben rund 140 Betroffene Einwendungen. Schwerpunkte waren dabei die Befürchtung einer weiteren Zunahme des Fluglärms und die Forderung nach einem Nachtflugverbot.
Die eingegangenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen beteiligter Behörden wurden in der Zeit vom 13. bis 15. Juli 2005 gemeinsam mit der Flughafen Dresden GmbH erörtert.
Nach Auswertung aller Unterlagen und Abwägung aller Belange hat das Regierungspräsidium Dresden den beantragten Planfeststellungsbeschluss - versehen mit zahlreichen Auflagen - erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet insbesondere ein umfangreiches Lärmschutzkonzept, das einem großen Kreis von Betroffenen einen Anspruch auf Schallschutzeinrichtungen gewährt. Den besonders betroffenen Grundstückseigentümern in unmittelbarer Nähe des Flughafens wird alternativ ein Übernahmeanspruch ihrer Grundstücke durch die Flughafen Dresden GmbH zum Verkehrswert eingeräumt.
Ein Nachtflugverbot hat das Regierungspräsidium Dresden hingegen nicht verhängt. Ein solches würde den teilweisen Widerruf der gegenwärtig bestehenden Betriebserlaubnis für einen Flugbetrieb von 24 Stunden täglich auf dem Flughafen Dresden bedeuten. Hierfür besteht aber angesichts der für das Jahr 2020 prognostizierten geringen Anzahl von maximal zwölf nächtlichen Flugbewegungen keine Notwendigkeit. Sollte diese Anzahl allerdings tatsächlich überschritten werden, wird sich das Regierungspräsidium Dresden erneut mit der Frage eines Nachtflugverbots befassen.
Nach Errichtung der neuen Start- und Landebahn wird die bestehende Start- und Landebahn komplett zurückgebaut und entsiegelt. Da die neue Start- und Landebahn mit einer Breite von 60 Metern um 20 Meter schmaler ausfällt als die alte, werden nach Abschluss der Bauarbeiten 1,2 Hektar Bodenfläche weniger versiegelt sein. Um die dennoch verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, sind weitere landschaftspflegerische Maßnahmen in einer Größenordnung von insgesamt 111,2 Hektar vorgesehen.
Die Flughafen Dresden GmbH hat mit der Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses Baurecht. Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen wird nun in der Landeshauptstadt Dresden sowie den Städten Freital, Radeburg, Radebeul und den Gemeinden Großnaundorf, Laußnitz, Moritzburg, Ottendorf-Okrilla und Wachau ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert bekannt gemacht. Dem Planfeststellungsbeschluss sind als Anlage Karten beigefügt, anhand derer Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Flughafen Dresden GmbH erkennen können.