Medieninformationen 2016
[079/2016 - 04.10.2016]
Landesdirektion Sachsen schließt Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung 2015 am Flughafen Leipzig/Halle ab
Die Landesdirektion Sachsen hat wie bereits in den Vorjahren turnusgemäß die Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 zum Ausbau des Flughafens abgeschlossen.
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte im Frühjahr 2009 die erste der Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes, welche bis 2016 jährlich, danach alle drei Jahre durchzuführen sind.
Ziel dieser kontinuierlichen Überprüfung ist es zu ermitteln, ob sich im Vergleich zwischen der im Rahmen der Planfeststellung prognostizierten und der tatsächlichen Fluglärmbelastung Differenzen ergeben.
Ergebnis der diesjährigen Überprüfung ist, dass es gegenwärtig keiner weiteren Regelungen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion bedarf. In die Überprüfung sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrt- und Genehmigungsbehörde im Freistaat Sachsen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde einbezogen worden.
Das nächtliche Flugaufkommen der sechs verkehrsreichsten Monate (Juni, Juli und September bis Dezember) des Jahres 2015 weist im Vergleich zum Aufkommen im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres die folgenden Veränderungen auf: Die Anzahl der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle abgewickelten Flüge hat gegenüber dem Jahr 2014 um ca. 8,6 % auf 16 985 zugenommen. Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 97,4 % im Jahr 2014 auf 92,3 % gefallen. Entsprechend ist der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2015 von 2,6 % auf 7,7 % gestiegen.
Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 71 %; die Betriebsrichtung Ost (Landungen von Westen, Starts nach Osten) wurde bei 29 % der Flugbewegungen registriert (2014: 63 % West, 37 % Ost).
Die Anzahl der nächtlichen Flüge mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppen P 2.1, P 2.2 und P 2.2 LEJ – über 5,7 Tonnen), einschließlich AN 12 und AN 26 ist im genannten Zeitraum um 60 auf 384 gefallen (- 13,5 %). Die Anzahl nächtlicher Flüge mit leichten Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppen P 1.3 und P 1.4) hat um 32 auf 91 zugenommen, weiterhin aber nur einen sehr geringen Anteil am nächtlichen Flugaufkommen (ca. 0,5 %).
Bei den schweren Strahlflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe S 3.2 einschließlich AN 124, IL 76 und S 7 mit dem Flugzeugmuster B 747) ist nach einer starken Zunahme im Jahr 2014 eine Abnahme um 12 Bewegungen auf 257 zu verzeichnen (- 4,5 %). Für die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 320, A 321, B 733, B 734, B 738, B 752, T 204) und S 6.1 (insbesondere A 306, B 763, B 77F) sind gegenüber dem Jahr 2014 bei den Flugbewegungen Zunahmen zu verzeichnen (S 5.2: Zunahme um 547 auf 9 950, also + 5,8 %; S 6.1: Zunahme um 877 auf 6 241, also + 16,3 %). Insbesondere mit diesen Flugzeugtypen wird das Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit dem Schwerpunkt im Expressfrachtverkehr betrieben (95,3 % des Nachtflugverkehrs in den sechs nachtverkehrsstärksten Monaten des Jahres 2015).
Die nächtlichen Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe 6.2 (mit DC-10 und MD-11) sind im Bezugszeitraum mit noch einer Flugbewegung unverändert geblieben.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2015 eine Größe von ca. 137 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2019 (für das Kalenderjahr 2018) vorgesehen; ab 2016 ist diese Überprüfung nur noch alle drei Jahre durchzuführen.
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte im Frühjahr 2009 die erste der Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes, welche bis 2016 jährlich, danach alle drei Jahre durchzuführen sind.
Ziel dieser kontinuierlichen Überprüfung ist es zu ermitteln, ob sich im Vergleich zwischen der im Rahmen der Planfeststellung prognostizierten und der tatsächlichen Fluglärmbelastung Differenzen ergeben.
Ergebnis der diesjährigen Überprüfung ist, dass es gegenwärtig keiner weiteren Regelungen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion bedarf. In die Überprüfung sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrt- und Genehmigungsbehörde im Freistaat Sachsen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde einbezogen worden.
Das nächtliche Flugaufkommen der sechs verkehrsreichsten Monate (Juni, Juli und September bis Dezember) des Jahres 2015 weist im Vergleich zum Aufkommen im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres die folgenden Veränderungen auf: Die Anzahl der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle abgewickelten Flüge hat gegenüber dem Jahr 2014 um ca. 8,6 % auf 16 985 zugenommen. Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 97,4 % im Jahr 2014 auf 92,3 % gefallen. Entsprechend ist der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2015 von 2,6 % auf 7,7 % gestiegen.
Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 71 %; die Betriebsrichtung Ost (Landungen von Westen, Starts nach Osten) wurde bei 29 % der Flugbewegungen registriert (2014: 63 % West, 37 % Ost).
Die Anzahl der nächtlichen Flüge mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppen P 2.1, P 2.2 und P 2.2 LEJ – über 5,7 Tonnen), einschließlich AN 12 und AN 26 ist im genannten Zeitraum um 60 auf 384 gefallen (- 13,5 %). Die Anzahl nächtlicher Flüge mit leichten Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppen P 1.3 und P 1.4) hat um 32 auf 91 zugenommen, weiterhin aber nur einen sehr geringen Anteil am nächtlichen Flugaufkommen (ca. 0,5 %).
Bei den schweren Strahlflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe S 3.2 einschließlich AN 124, IL 76 und S 7 mit dem Flugzeugmuster B 747) ist nach einer starken Zunahme im Jahr 2014 eine Abnahme um 12 Bewegungen auf 257 zu verzeichnen (- 4,5 %). Für die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 320, A 321, B 733, B 734, B 738, B 752, T 204) und S 6.1 (insbesondere A 306, B 763, B 77F) sind gegenüber dem Jahr 2014 bei den Flugbewegungen Zunahmen zu verzeichnen (S 5.2: Zunahme um 547 auf 9 950, also + 5,8 %; S 6.1: Zunahme um 877 auf 6 241, also + 16,3 %). Insbesondere mit diesen Flugzeugtypen wird das Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit dem Schwerpunkt im Expressfrachtverkehr betrieben (95,3 % des Nachtflugverkehrs in den sechs nachtverkehrsstärksten Monaten des Jahres 2015).
Die nächtlichen Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe 6.2 (mit DC-10 und MD-11) sind im Bezugszeitraum mit noch einer Flugbewegung unverändert geblieben.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2015 eine Größe von ca. 137 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2019 (für das Kalenderjahr 2018) vorgesehen; ab 2016 ist diese Überprüfung nur noch alle drei Jahre durchzuführen.