Medieninformationen 2016
[071/2016 - 12.09.2016]
Landesdirektion Sachsen bestätigt den Haushalt des Vogtlandkreises für das Jahr 2016
Rechtsaufsicht genehmigt Kredite für Investitionen unter Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Haushalt des Vogtlandkreises unter Auflagen zur Bewirtschaftung freigegeben. Für Investitionen sind Kreditaufnahmen in Höhe von rund 11,35 Millionen Euro vorgesehen. Der Etat beinhaltet für das Jahr 2016 Gesamtaufwendungen von etwas mehr als 279 Millionen Euro.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, erhöht sich um einen Prozentpunkt und beträgt nun 34,80 Prozent. Der Landkreis unterschreitet weiterhin trotz erheblicher Kreditaufnahme mit 235,50 Euro (zum 31.12.2016) die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner.
Die LDS konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Übergangsregelung bei der Anwendung des neuen doppischen Rechnungswesens den Haushalt als gesetzmäßig bewerten. Ein Haushaltsstrukturkonzept mit einem Einsparvolumen von gut 20 Millionen Euro im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist Grundlage für den Haushalt 2016 und für die Vollzugsgenehmigung von Seiten der LDS.
Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von etwas mehr als 6 Millionen Euro erwartet. Allerdings ist der Haushalt in 2016 auch auf Grund eines zu veranschlagenden Fehlbetrages aus dem Jahr 2012 nicht ausgeglichen. Ein Haushaltsausgleich wird voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2018 erreicht.
Der Vogtlandkreis kann die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. So gelingt es dem Landkreis im Haushaltsjahr 2016 nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. So hat der Vogtlandkreis zu gewährleisten, dass der Bestand des kommunalen Vorsorgevermögens in Höhe von knapp 6,3 Mio. Euro zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 in Form von liquiden Mitteln vorgehalten werden muss. Der Landesdirektion Sachsen ist über die Umsetzung des Haushaltsstrukturkonzeptes jeweils halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember unaufgefordert zu berichten. Sofern sich Konsolidierungsmaßnahmen als nicht umsetzbar erweisen, sind diese durch alternative Maßnahmen mit gleichem Konsolidierungspotential zu ersetzen.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, erhöht sich um einen Prozentpunkt und beträgt nun 34,80 Prozent. Der Landkreis unterschreitet weiterhin trotz erheblicher Kreditaufnahme mit 235,50 Euro (zum 31.12.2016) die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner.
Die LDS konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Übergangsregelung bei der Anwendung des neuen doppischen Rechnungswesens den Haushalt als gesetzmäßig bewerten. Ein Haushaltsstrukturkonzept mit einem Einsparvolumen von gut 20 Millionen Euro im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist Grundlage für den Haushalt 2016 und für die Vollzugsgenehmigung von Seiten der LDS.
Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von etwas mehr als 6 Millionen Euro erwartet. Allerdings ist der Haushalt in 2016 auch auf Grund eines zu veranschlagenden Fehlbetrages aus dem Jahr 2012 nicht ausgeglichen. Ein Haushaltsausgleich wird voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2018 erreicht.
Der Vogtlandkreis kann die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. So gelingt es dem Landkreis im Haushaltsjahr 2016 nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. So hat der Vogtlandkreis zu gewährleisten, dass der Bestand des kommunalen Vorsorgevermögens in Höhe von knapp 6,3 Mio. Euro zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 in Form von liquiden Mitteln vorgehalten werden muss. Der Landesdirektion Sachsen ist über die Umsetzung des Haushaltsstrukturkonzeptes jeweils halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember unaufgefordert zu berichten. Sofern sich Konsolidierungsmaßnahmen als nicht umsetzbar erweisen, sind diese durch alternative Maßnahmen mit gleichem Konsolidierungspotential zu ersetzen.