Aufgaben - Abteilung 6
Asyl und Ausländerrecht
Abteilung 6 der Landesdirektion Sachsen bildet die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen. Mit Hauptsitz in Chemnitz ist sie die erste Anlaufstelle für alle Asylbewerber in Sachsen. Die Abteilung gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Referate.
Auf unserer Themenseite zur „Erstaufnahme in Sachsen“ finden Sie weitere Informationen zur Arbeit der Abteilung 6.
Referat 61 – Verfahrenskoordination Zentrale Ausländerbehörde
Das Referat Verfahrenskoordination Zentrale Ausländerbehörde unterstützt die Aufgaben der anderen Referate der Abteilung Asyl und Ausländerrecht beispielsweise durch Koordinierung und Bearbeitung grundsätzlicher sowie referatsübergreifender Themen.
Es betreibt die zentrale Geschäftsstelle (Aktenführung und Ansprechpartner für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, Gerichte u.a.), ist verantwortlich für die Verwaltung der Identitätsnachweise und die Pflege der Daten im Ausländerzentralregister zu den im Freistaat Sachsen eingereisten Asylbewerbern, solange sich diese in der Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen befinden.
Referat 62 – Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht
Das Referat Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht beaufsichtigt die Landkreise und Kreisfreien Städte hinsichtlich des Ausländerrechts, Staatsangehörigkeitsrechts sowie auf dem Gebiet des Asylbewerberleistungsrechts und der Unterbringung von Asylbewerbern.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt dabei in der Bearbeitung von Widersprüchen im Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Asylbewerberleistungsrecht sowie in der juristischen Beratung der anderen Referate der Abteilung 6 in den genannten fachrechtlichen Fragen. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden auch Sicherheitsgespräche in Einbürgerungsfällen geführt und Zustimmungsanfragen zu Einbürgerungen bearbeitet.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird vierteljährlich eine Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen auf der Grundlage des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes gezahlt.
Referat 63 – Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Das Referat Aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzieht die Rückführungsentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Beschaffung der erforderlichen Ausreisedokumente bis hin zur Organisation der Ausreisen und der anschließenden Rückforderung der entstandenen Abschiebungskosten.
Der Vollzug der Rückführungsentscheidungen des BAMF umfasst die Prüfung des Vorliegens der Abschiebungs- bzw. Überstellungsvoraussetzungen, die Fahndungsveranlassung bei Ausländern, deren aktueller Aufenthaltsort nicht bekannt ist sowie Anträge auf gerichtliche Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung von Abschiebungen.
Ferner beinhaltet die Beschaffung von Ausreisedokumenten auch Vorführungen bzw. Vorsprachen in den Vertretungen ausländischer Staaten im Bundesgebiet.
Zu den Aufgaben des Referats gehört auch die Ermittlung von Kosten der Abschiebung, deren Festsetzung in Form von Leistungsbescheiden sowie ggf. der Vollzug der Festsetzungsbescheide. Außerdem beantwortet das Referat Anfragen der unteren Ausländerbehörden zu Mitwirkungspflichtenverletzungen abgelehnter Asylbewerber.
Schließlich bearbeitet das Referat die Widerspruchsverfahren gegen die im Referat getroffenen Ausgangsentscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (z. B. Passbeschaffungsbescheide).
Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung
Das Referat Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung ist für die Registrierung, Unterbringung, Absicherung des behördlichen Verfahrens zur Asylantragstellung und kommunale Abverteilung von ankommenden Asylsuchenden zuständig. Die Registrierung erfolgt über PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) und die dabei aufgenommenen Daten werden im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Im Anschluss ermittelt das Quotensystem EASY (Erstverteilung Asylbegehrende) die bundesweit zuständige Aufnahmeeinrichtung zur Durchführung des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bei Zuständigkeit einer der drei sächsischen Außenstellen des BAMF und somit Verbleib im Freistaat Sachsen koordiniert das Referat die Belegung der sächsischen Aufnahmeeinrichtungen und die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Aufgabenschwerpunkte sind dabei die Abstimmung von Behördenterminen (u.a. Gesundheitsamt, BAMF, Polizei), die Durchführung von behördlichen Sprechstunden in den Einrichtungen und die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Außerdem ist das Referat für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern gemäß § 50 AsylG auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Quote zuständig. Weiterhin werden in dem Referat Anträge auf Umverteilung von Asylsuchenden in andere Bundesländer oder zwischen den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet.
Referat 65 – Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams
Das Referat 65 ist die Abschiebungshafteinrichtung des Freistaates Sachsen. Aufgabe des Referats ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen, welche zur Sicherung der Abschiebung auf Antrag der zuständigen Ausländerbehörde durch einen Richter angeordnet wurden, zu vollziehen.
Referat 65 ist dabei die einzige Abschiebungshafteinrichtung des Freistaates Sachsen. In dieser Einrichtung werden im Wesentlichen Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in Form der Sicherungshaft (Sicherung der Abschiebung) vollzogen. Darüber hinaus können aber auch Überstellungshaft, Zurückschiebungshaft oder Mitwirkungshaft vollzogen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vollzug sind im Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz geregelt.
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Referat 61 – Verfahrenskoordination Zentrale Ausländerbehörde
Das Referat Verfahrenskoordination Zentrale Ausländerbehörde unterstützt die Aufgaben der anderen Referate der Abteilung Asyl und Ausländerrecht beispielsweise durch Koordinierung und Bearbeitung grundsätzlicher sowie referatsübergreifender Themen.
Es betreibt die zentrale Geschäftsstelle (Aktenführung und Ansprechpartner für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, Gerichte u.a.), ist verantwortlich für die Verwaltung der Identitätsnachweise und die Pflege der Daten im Ausländerzentralregister zu den im Freistaat Sachsen eingereisten Asylbewerbern, solange sich diese in der Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen befinden.
Referat 62 – Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht
Das Referat Ausländerangelegenheiten, Recht und Fachaufsicht beaufsichtigt die Landkreise und Kreisfreien Städte hinsichtlich des Ausländerrechts, Staatsangehörigkeitsrechts sowie auf dem Gebiet des Asylbewerberleistungsrechts und der Unterbringung von Asylbewerbern.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt dabei in der Bearbeitung von Widersprüchen im Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Asylbewerberleistungsrecht sowie in der juristischen Beratung der anderen Referate der Abteilung 6 in den genannten fachrechtlichen Fragen. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden auch Sicherheitsgespräche in Einbürgerungsfällen geführt und Zustimmungsanfragen zu Einbürgerungen bearbeitet.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird vierteljährlich eine Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen auf der Grundlage des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes gezahlt.
Referat 63 – Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Das Referat Aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzieht die Rückführungsentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Beschaffung der erforderlichen Ausreisedokumente bis hin zur Organisation der Ausreisen und der anschließenden Rückforderung der entstandenen Abschiebungskosten.
Der Vollzug der Rückführungsentscheidungen des BAMF umfasst die Prüfung des Vorliegens der Abschiebungs- bzw. Überstellungsvoraussetzungen, die Fahndungsveranlassung bei Ausländern, deren aktueller Aufenthaltsort nicht bekannt ist sowie Anträge auf gerichtliche Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung von Abschiebungen.
Ferner beinhaltet die Beschaffung von Ausreisedokumenten auch Vorführungen bzw. Vorsprachen in den Vertretungen ausländischer Staaten im Bundesgebiet.
Zu den Aufgaben des Referats gehört auch die Ermittlung von Kosten der Abschiebung, deren Festsetzung in Form von Leistungsbescheiden sowie ggf. der Vollzug der Festsetzungsbescheide. Außerdem beantwortet das Referat Anfragen der unteren Ausländerbehörden zu Mitwirkungspflichtenverletzungen abgelehnter Asylbewerber.
Schließlich bearbeitet das Referat die Widerspruchsverfahren gegen die im Referat getroffenen Ausgangsentscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (z. B. Passbeschaffungsbescheide).
Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung
Das Referat Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung ist für die Registrierung, Unterbringung, Absicherung des behördlichen Verfahrens zur Asylantragstellung und kommunale Abverteilung von ankommenden Asylsuchenden zuständig. Die Registrierung erfolgt über PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) und die dabei aufgenommenen Daten werden im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Im Anschluss ermittelt das Quotensystem EASY (Erstverteilung Asylbegehrende) die bundesweit zuständige Aufnahmeeinrichtung zur Durchführung des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bei Zuständigkeit einer der drei sächsischen Außenstellen des BAMF und somit Verbleib im Freistaat Sachsen koordiniert das Referat die Belegung der sächsischen Aufnahmeeinrichtungen und die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Aufgabenschwerpunkte sind dabei die Abstimmung von Behördenterminen (u.a. Gesundheitsamt, BAMF, Polizei), die Durchführung von behördlichen Sprechstunden in den Einrichtungen und die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Außerdem ist das Referat für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern gemäß § 50 AsylG auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Quote zuständig. Weiterhin werden in dem Referat Anträge auf Umverteilung von Asylsuchenden in andere Bundesländer oder zwischen den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet.
Referat 65 – Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams
Das Referat 65 ist die Abschiebungshafteinrichtung des Freistaates Sachsen. Aufgabe des Referats ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen, welche zur Sicherung der Abschiebung auf Antrag der zuständigen Ausländerbehörde durch einen Richter angeordnet wurden, zu vollziehen.
Referat 65 ist dabei die einzige Abschiebungshafteinrichtung des Freistaates Sachsen. In dieser Einrichtung werden im Wesentlichen Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in Form der Sicherungshaft (Sicherung der Abschiebung) vollzogen. Darüber hinaus können aber auch Überstellungshaft, Zurückschiebungshaft oder Mitwirkungshaft vollzogen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vollzug sind im Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz geregelt.