GRAT - FAQ
[07.05.2026]
Fragen und Antworten
Die Registrierung eines in einem Drittstaat ansässigen Standortes erfolgt auf Bitte des an der jeweiligen Verbringung beteiligten in der EU ansässigen Notifizierenden bzw. der in der EU ansässigen Entsorgungsanlage durch die für die Verbringung am Versand- bzw. Bestimmungsort zuständige Behörde (siehe Art. 7 Abs. 6 VO (EU) 2025/1290).
Die VO (EU) 2025/1290 schließt nicht aus, dass eine zuständigen Behörde die Registrierung eines Standorts im zentralen System auch initiativ vornimmt, ohne dass ihr eine entsprechende Bitte des Standorts vorliegt.
Die Freischaltung des Online-Dienst elektronisches Registrierungsverfahren für das DIWASS’ (eREG-D) ist am 1. April 2026 erfolgt. Der Antrag auf Standortregistrierung kann gestellt werden.
Vorlagen für den Notifizierungsvertrag gibt es nicht. Der Inhalt der Verträge ergibt sich aus Art. 6 VO (EU) 2024/1157. Verträge müssen privatrechtlich mit der Vertragspartei geklärt werden.
Die Verantwortlichkeiten sind in unserem Hause nicht in einer Person zentralisiert. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an den Ansprechpartner auf unserer Webseite.
Hinsichtlich technischer Fragen verweisen wir auf die Seite der LAG GADSYS.
Siehe hierzu die aktuellen Informationen auf der Seite des BMUKN https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/aktuelle-information-des-bmukn-und-der-laender-zum-digital-waste-shipment-system-diwass