Wasserrechtliche Zulassungsverfahren
[25.03.2025]
Übersicht über die Anforderungen an Antragsunterlagen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren in Sachsen
Das in diesem Beitrag verlinkte Merkblatt gibt eine Übersicht über die Anforderungen an Antragsunterlagen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren in Sachsen. Es richtet sich an Vorhabenträger, die folgende Bauprojekte planen:
Die Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) einzureichen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Unterlagen basieren auf der Wasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung (WrWBauPrüfVO). Zusätzlich beschreibt dieses Merkblatt weitere notwendige Unterlagen und Abläufe.
Die Landesdirektion Sachsen kann in Einzelfällen bestimmte Dokumente nachfordern oder darauf verzichten. Im Zulassungsverfahren müssen die Antragsteller mitwirken, indem sie ihre Planunterlagen einreichen, notwendige Mehrfertigungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereitstellen und eventuelle Änderungen oder Ergänzungen auf Veranlassung der Behörde vornehmen.
Dieses Merkblatt hilft Antragstellern, die Anforderungen besser zu verstehen und das Zulassungsverfahren effizient zu durchlaufen.
- Hochwasserschutzanlagen gemäß § 78 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG),
- Flutungspolder nach § 63 Abs. 2 SächsWG,
- sonstige Gewässerausbauvorhaben nach den §§ 67 Abs. 2, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die keine Hochwasserschutzanlagen i. S. d. § 78 SächsWG sind.
Die Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) einzureichen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Unterlagen basieren auf der Wasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung (WrWBauPrüfVO). Zusätzlich beschreibt dieses Merkblatt weitere notwendige Unterlagen und Abläufe.
Die Landesdirektion Sachsen kann in Einzelfällen bestimmte Dokumente nachfordern oder darauf verzichten. Im Zulassungsverfahren müssen die Antragsteller mitwirken, indem sie ihre Planunterlagen einreichen, notwendige Mehrfertigungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereitstellen und eventuelle Änderungen oder Ergänzungen auf Veranlassung der Behörde vornehmen.
Dieses Merkblatt hilft Antragstellern, die Anforderungen besser zu verstehen und das Zulassungsverfahren effizient zu durchlaufen.